Umorganisationsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

  • Die Umorganisationsklausel ist eine Versicherungsbedingung speziell in der Berufsunfähigkeitsversicherun für Selbstständige mit einem Betrieb
  • Ähnlich wie die konkrete oder abstrakte Verweisung in der BU für Angestellte regelt die Umorganisationsklausel die Bedingung für die Zahlung der BU-Rente
  • Ist eine Umorganisationsklausel im BU-Tarif enthalten, muss der Selbstständige bzw. der Geschäftsführer nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Umorganisation des Betriebes veranlassen, um den Fortlauf der Geschäftsaktivitäten trotz gesundheitlicher Einschränkungen gewährleisten zu können.
  • Eine Umorganisation der BU-Versicherer nur bis zu einem bestimmten Grad der Zumutbarkeit verlangen
  • Erfahren Sie hier, was Sie als Selbstständige oder Geschäftsführer eines kleinen Betriebes bei der Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen

Umorganisation bei Selbstständigen Unternehmern in der BU Versicherung

Selbstständige sind in den unterschiedlichsten Branchen unterwegs und tragen eine hohe Verantwortung für das Unternehmen, als auch für deren Mitarbeiter. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten besonders Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Freiberufler und Selbstständige auf die Umorganisationsklausel achten.

Auf diese Punkte sollten Sie unbedingt achten, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.

Selbst wenn Freiberufler oder Selbstständige nach den Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig gelten, kann der Versicherer unter Umständen die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern – teilweise zu Recht.

Beispielsweise kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn eine Umorganisation des Unternehmens verlangt werden kann. Daher gilt ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung dieses Paragraphen in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Für die genannten Gruppen hat die Umorganisationsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen eine ähnlich Relevanz, wie die abstrakte Verweisung bei Angestellten.

Wen betrifft die Umorganisationsklausel in der BU?

Es besteht der Verdacht, dass eine Umorganisationsklausel nur für Selbstständige und Freiberufler gilt. Auch leitende Angestellte, Mitarbeiter mit Personalverantwortung oder Geschäftsführer sowie Gesellschafter-Geschäftsführer können im Leistungsfall davon betroffen sein und sich im Vorhinein mit der Ausgestaltung der Klausel vertraut machen.

Die Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich ausgestaltet, sodass die Versicherer sich immer auf die unterschiedlichste Personengruppen beziehen.

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Theoretisch kann jeder Erwerbstätiger mit der Umorganisationsklausel in Berührung kommen, außer er schließt eine Selbstständigkeit oder Geschäftsführertätigkeit für seinen beruflichen Werdegang gänzlich aus.

Was bedeutet die Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler seinen Einfluss auf die betriebliche Situation durch zumutbare Umorganisation seiner Tätigkeit ausüben kann, durch die er eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber innehat, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.

Somit kann der Versicherer den Geschäftsinhaber auf eine andere Aufgabenverteilung, mechanische oder technische Hilfsmittel sowie Fortbildungswege im Betrieb verweisen, damit dieser weiterhin berufstätig bleibt. Ferner sollte eine Umorganisationsklausel die Lebensstellung, das Ansehen sowie die möglichen Einkommensverluste genauer erfassen, damit eine Sicherheit im Leistungsfall besteht.

Eine Umorganisation innerhalb eines Betriebes gilt als zumutbar, wenn sie wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, dass bedeutet, dass der Versicherer, durch die aufgetretene Krankheit beim Versicherungsnehmer eine Zahlung verweigern kann, wenn die nicht mehr mögliche Tätigkeit durch eine kleine Änderung im Betrieb weiterhin möglich ist.

Jedoch muss die Tätigkeit im Rahmen der Umorganisation auch den Fähigkeiten, der Ausbildung sowie der Erfahrung zumutbar sein und den bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Zumutbarkeitsgrenzen für die Umorganisation

Unzumutbar ist bei den meisten Versicherern, wenn eine Einkommensminderung von 20 % oder mehr gegenüber dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf auftritt.

Dieser Absatz einer Umorganisationsklausel ist besonders wichtig, denn hiermit wird die genaue und damit im Leistungsfall genau ermittelbare Einkommensreduzierung bestimmt.

20 Prozent Einkommensminderung durch eine Umorganisation ist der Standard und so wird derzeit auch von Gerichten geurteilt. In manchen Bedingungswerken finden sich noch Summenbegrenzungen, welche allerdings keine konkrete Definition wiederspiegelt, sondern lediglich eine subjektive Bewertungen über „viel und wenig“ vorgibt. Da „viel und wenig“ im Leistungsfall Auslegungssache ist, ist solch eine Ausgestaltung von Nachteil.

Beispiel für die BU Umorganisationsklausel

Ein Unternehmer besitzt eine Kaffee-Rösterei und fliegt für die Kaffee Auswahl um die Welt, sodass er sich vor Ort einen Eindruck der Qualität verschafft.

Durch eine Thrombose kann er nun nicht mehr seine Lieferanten in Südamerika mit dem Flieger besuchen, sodass nun vom Versicherer geprüft wird, ob ohne finanzielle Einbußen (20 %) eine Umorganisation möglich ist.

Falls die Umorganisationsklausel so verschriftlicht ist, dass eine Umorganisation bei Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeiter nicht geprüft wird, ist die Auszahlung damit nahezu gesichert. Doch auch ohne den genannten Passus sollte ohne finanzielle Einbußen von mind. 20 % eine Lösung in dem vorliegen Fall nur schwer zu realisieren sein. Dementsprechend wird es zur Leistung kommen.

Wie wird eine Umorganisation geprüft?

Ein Versicherer prüft bei Selbstständigen oder Freiberuflern, ob Arbeitsabläufe anders organisiert werden können, ohne das dafür ein hoher finanzieller Aufwand getätigt werden muss, noch mit Einkommenseinbußen zu rechnen sind. Genauer gesagt wird ferner geprüft, ob der Geschäftsinhaber oder Freiberufler weiterhin seinen Betrieb führen kann.

Dabei stellt sich immer die Frage, ob beispielsweise andere Mitarbeiter die Arbeiten übernehmen können oder technische Möglichkeiten bestehen, die zuvor ausgeübte Tätigkeit zu ersetzen oder zu erleichtern. Hinter all diesen Fragen muss der Versicherer eine genaue Definition mit der Leistungspflicht setzen.

Gerichtsurteil zur Unzumutbarkeit der Umorganisation

Das Oberlandesgericht in Hamm hat in seinem Urteil vom 26.09.2012 (Az. I-20 U 23/12) festgestellt, dass bei kleineren Betrieben das Hinzuziehen einer qualifizierten Ersatzkraft zu wirtschaftlichen Einbußen führt und für den Betrieb bzw. den Betriebsinhaber unzumutbar ist. In diesem Fall musste ein Gericht die genaue Definition von „wirtschaftlicher Zumutbarkeit“ definieren. Empfehlenswerter ist, vor dem Abschluss einer BU-Versicherung auf eine präzise Formulierung im „Kleingedruckten“ zu achten.

So wie eine detaillierte Ausarbeitung der Definition von Berufsunfähigkeit genau definiert, dass bei 50 %iger Arbeitsminderung für die nächsten 6 Monate eine Leistungspflicht des Versicherers eintritt, sollte die Umorganisationsklausel neben den oben genannten Fragen, genaue Definitionspunkte wie mögliche finanzielle Einbußen sowie den wirtschaftlichen Aufwand beinhalten.

Die Beliebigkeit des Versicherers wird damit eingeschränkt und parallel dazu muss auch die Wahrung der bisherigen Ansehens eins Inhabers oder Gesellschafter-Geschäftsführers gewahrt bleiben.

Was passiert bei einer schlechten Umorganisationsklausel?

Es gibt durch aus Versicherer, die in ihren Bedingungen „schwammige“ Umorganisationsklauseln niedergeschrieben haben. Je nach Tätigkeit des Kunden können diese zum Nachteil ausgelegt sein.

Aus diesem Grund ist es für Selbstständige sowie Freiberufler besonders wichtig, dass beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf geachtet wird, dass der Vertrag eine kundenfreundliche Umorganisationsklausel enthält.

Eine schwammig formulierte oder sogar nachteilige Umorganisationsklausel kann den BU-Versicherer dazu befähigen, die Leistungspflicht abzulehnen.

Ein Beispiel einer nachteilig formulierten Umorganisationsklausel eines deutschen Versicherers:

Ebenfalls liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person eine Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler nach zumutbarer Umorganisation ihres Betriebes, ihrer Praxis oder Kanzlei ausüben kann und dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung eintritt. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie betrieblich möglich ist, keine gravierende Einkommensreduzierung bedingt und die versicherte Person eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber innehat.

Welche Vorteile bietet eine gute Umorganisationsklausel?

Damit der Selbstständige oder Freiberufler sich stets sicher sein kann, dass bei einer Berufsunfähigkeit die Leistung auch eintritt, ist die Umorganisationsklausel das A und O.

Der Versicherungsmarkt kennt diverse Formulierungen der Umorganisationsklausel, sodass es wichtig ist, einen hochwertigen BU Tarif zu wählen.

Die Klausel lässt sich in drei Kategorien unterteilen:

  • Geltungsbereich
  • Zumutbare Einkommenseinbußen
  • Verzicht auf die Umorganisation

Der Geltungsbereich regelt, für wen die Umorganisationsklausel angewendet werden kann.

Die Ausgestaltung der zumutbaren Einkommenseinbußen regelt genau den Prozentsatz, der maximal als Einkommenseinbuße im Falle einer Berufsunfähigkeit eintreten darf, wenn der Betrieb umorganisiert wird.

Der Verzicht auf die Umorganisation verschriftlicht den Verzicht des Versicherers, wenn der Betrieb beispielsweise weniger als 5 Vollzeitangestellte hat.

Eine hervorragend formulierte Umorganisationsklausel sorgt dafür, dass der Versicherer keine „Schlupflöcher“ nutzen kann, um sich einer Leistungspflicht zu entziehen. Mit der richtigen Formulierung wird für Freiberufler und Selbstständige die Leistungsprüfung im Sinne des Kunden vereinfacht.

Welche unterschiedlichen Umorganisationsklauseln gibt es?

Ratings gibt es viele, genauso wie Analysehäuser die inflationär Bestnoten vergeben. Wichtig ist, dass die Bedingungen nebeneinander verglichen werden und eine tiefgreifende Analyse stattfindet.

Wie oben schon erwähnt, gibt es drei essentielle Parameter für die Umorganisationsklausel, sodass wir einen Vergleich mit allen gängigen Anbietern durchgeführt haben.

Liste Tabelle der BU Versicherer mit Verzicht auf Umorganisationsprüfung

BU Versicherer Tarifbei Einkommenseinbußen mehr als 20%bei Akademikernbei weniger als 5 Mitarbeitern
Allianz SBU E356jajaja
Alte Leipziger BV 10jajaja
AXA ALVSBVjajaja
Barmenia SoloBUjajaja
Basler BUjajaja
Canada Life BUjajaja
Condor C80jajaja
Continentale Premium BUjajanein
CosmosDirekt BUZneinneinnein
Debeka BV-Tneinneinnein
Dialog SBU-professional--nein
Die Bayerische BU Protect Prestigejajaja
Ergo BU Komfortjanein-
Generali BU Police Extrajaneinja
Getsurance Job Premiumneinneinja
Gothaer Premiumjajaja
Hannoversche SBU20 Plusjajaja
HanseMerkur Profi Careneinneinnein
HDI EGO TOP BV 19jajaja
Helvetia SBUjajaja
InterRisk XXL-neinnein
LV 1871 Golden BUjaneinja
Nürnberger Comfort Schutzjajanein
Stuttgarter V91jajaja
Swiss Life SBUjajaja
Universa Premium SBU18neinneinnein
Volkswohl Bund SBUjajaja
Württembergische BURVjasilberja
WWK Komfortjaneinnein
Zürich SBUjajanein

Tipps zur Umorganisationsklausel

Sollten Interessenten eine Möglichkeit einer Selbstständigkeit in der Zukunft sehen, so ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass die Umorganisationsklausel positiv für den Versicherungsnehmer geregelt ist.

Auch Studenten und Auszubildende, die nach einer passenden und hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, sollten im Zweifel – wenn der weitere Werdegang noch nicht genau definiert werden kann – einen Tarif mit sehr guter Umorganisationsklausel wählen.

Besteht die 100 %ige Sicherheit, dass der Versicherungsnehmer nicht leitend, als Geschäftsführer oder Freiberufler tätig wird, kann die Umorganisationsklausel bei der Auswahl des richtigen Tarifes auf dem Versicherungsmarkt, vernachlässigt werden.

Ein späterer Wechsel des Tarifes hat immer den Nachteil, dass die Prämien auf Grund des Neueintrittes höher liegen. Darüber hinaus sollte bedacht werden, dass auch bei einem späteren Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung stattfinden wird.