Klausel Berufsunfähigkeitsversicherung AU & BU Klausel
Die Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU-Klausel, hat in erster Linie einen rechtlichen Charakter. Mit diesen Vertragsbestimmungen werden die Leistungen im Versicherungsfall, also bei Berufsunfähigkeit, fest vereinbart.
Es gibt BU-Klauseln, die den Vertrag positiv erweitern (leistungserweiternde Klausel) und den Versicherungsnehmern so zusätzliche Vorteile bieten. Zum anderen finden sich Vertragsbestandteile, die dem Versicherungsnehmer Nachteile bringen. Also leistungseinschränkende Bestimmungen.
Eine AU-Klausel in der BU-Versicherung sichert gar die Rentenzahlung ohne Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Manche BUV Klauseln schränken die Zahlungspflicht des Versicherers ein und können im Ernstfall dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsrente trotz ärztlich attestierter Berufsunfähigkeit nicht ausgezahlt wird.
Berufsunfähigkeitsversicherung Klausel Vertragsbedingungen
Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen in der BU Versicherung und insbesondere die enthaltenen Klauseln genau zu überprüfen und ggf. unabhängige Testergebnisse von Stiftung Warentest und Finanztest zu Rate zu ziehen.
Welche BU-Klauseln gibt es?
- AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel)
- konkrete Verweisung
- abstrakte Verweisung
- Prognosezeitraum
- Arztanordnungsklausel
- Nachversicherungsgarantie
- Prognosezeitraum
- rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit und rückwirkende Zahlung der BU-Rente
- Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten (DU-Klausel)
- Erwerbsunfähigkeitsklausel (EU-Klausel)
- Infektionsklausel für Ärzte und medizinisches Personal
- Schülerklausel
- Studentenklausel
- Umorganisationsklausel
- Pilotenklausel
- Arztklausel
- Hausfrauenklausel, siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrau sinnvoll
- Azubiklausel
- Optionsklausel für Existenzgründer / Selbständige
- BU-Klausel für Hausfrau / Hausmann
Inhaltsverzeichnis
Konkrete und abstrakte Verweisung in der BU-Klausel
Die wohl wichtigste Klausel in einem BU-Vertrag ist die Verweisung. Hier wird zwischen der konkreten Verweisung und der abstrakten Verweisung unterschieden.
Hat der Versicherer die abstrakte Verweisung in seinen Versicherungsvertrag aufgenommen, besteht für ihn das Recht, den Versicherten bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit auf eine andere Beschäftigung zu verweisen.
Verzicht auf abstrakte Verweisung wichtig
In vielen Fällen ist es nämlich möglich, trotz Bandscheibenvorfall oder Herz-Kreislauf-Problemen in einem risikoarmen Beruf zu arbeiten. Auf die Qualifikation des Betroffenen sowie die möglichen Verdienstchancen wird dabei jedoch keine Rücksicht genommen. Gute Verträge zeichnen sich daher durch einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung aus.
Im Vergleich zur abstrakten Verweisung bezieht sich die konkrete Verweisung auf die vom Versicherungsnehmer neu ausgeübte Tätigkeit. Nur auf diesen neu ausgeübten Beruf darf die Berufsunfähigkeitsversicherung verweisen.
AU-Klausel sichert BU-Rente auch ohne Berufsunfähigkeit
Sehr beliebt und mittlerweile von vielen Versicherern angeboten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel. Diese Klausel sichert dem versicherten die Zahlung einer Rente auch ohne Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu. Hierzu reicht bereits der „gelbe Schein“ als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, mit dem die Arbeitsunfähigkeit attestiert wird.
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Unterschied Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit handelt es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um eine zeitlich beschränkte Krankschreibung mit der Aussicht auf Genesung. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer bemisst sich an der vom Arzt veranschlagten Zeit für die Rehabilitation. Der behandelnde Arzt muss davon überzeugt sein, dass die Ausübung des Berufes dem Genesungsprozess im Wege steht.
Vor allem wenn vor der Reha eine schwere Operation vorgenommen wurde, kann der Versicherte längere Zeit krank geschrieben werden. In dieser Zeit hat er Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Ganz ohne die amtsärztliche Bescheinigung der Berufsunfähigkeit.
Prognosezeitraum
Damit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt werden kann, muss nicht nur eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% bestehen. Diese muss über einen bestimmten Zeitraum, dem Prognosezeitraum, anhalten.
Viele BU Versicherer übernehmen die Rentenzahlung beispielsweise ab einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von sechs Monaten. Dieser Zeitraum ist auch für Ärzte überschaubar und kann daher relativ leicht benannt werden.
Ein längerer Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist nur schwer überschaubar, wodurch die Zahlung der BU-Rente über viele Monate verzögert werden kann. Je kürzer der Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung, desto besser die Planungssicherheit für den Versicherungsnehmer.
Arztanordnungsklausel
In vielen Fällen ist heute zudem eine Arztanordnungsklausel in vielen Policen zu finden. Diese Klausel schreibt vor, dass Versicherte die Behandlungsvorschläge eines Arztes weitgehend befolgen müssen, um eine schnelle Rehabilitation zu gewährleisten.
Wer die Behandlungen bzw. die Anordnungen des behandelnden Arztes jedoch nicht in Anspruch nimmt bzw. nicht befolgt, verliert unter Umständen seinen Anspruch auf die BU-Rente. Ein Verzicht auf die Arztanordnungsklausel ist daher sinnvoll.
- Sollte der Arzt eine Operation anordnen und Sie entscheiden sich gegen den Eingriff, kann das negative Auswirkungen auf ihren Anspruch haben
Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit
In vielen Fällen ist es nicht mit Beginn der Erkrankung möglich, eine Berufsunfähigkeit zu diagnostizieren. Häufig wird erst Wochen oder Monate später deutlich, dass die Erkrankung schwerwiegende Folgen hat.
- In diesen Fällen ist es hilfreich, wenn die BU-Versicherung die Klausel der rückwirkenden Anerkennung der Berufsunfähigkeit bietet.
Sie gewährleistet auch, dass die BU-Rente rückwirkend für bis zu drei Jahre geleistet wird. Damit werden die finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit deutlich begrenzt. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit dieser Klausel weisen allerdings auch höhere Kosten bzw. Beiträge aus. Wie in diesem Beispiel können sich diese jedoch lohnen.
Erwerbsunfähigkeitsklausel EU-Klausel
Die Erwerbsunfähigkeitsklausel, kurz EU-Klausel, ist eine leistungseinschränkende Klausel in der BU-Versicherung. Diese ist auch Teil der BU Alternative, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Rentenzahlung aus der Erwebsunfähigkeitsversicherung wird als Erwerbsunfähigkeitsrente bezeichnet. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
In Verträgen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, für welchen Beruf die Absicherung gelten soll, findet sich häufig die Erwerbsunfähigkeitsklausel. Sie ist beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler (Schüler-Klausel), Studenten (Studenten-Klausel), für Auszubildende (Azubi-Klausel) und Hausfrauen (Hausfrauen-Klausel) enthalten.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird in diesen Fällen in der Regel erst dann ausgezahlt, wenn eine gänzliche Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Sinnvoller ist es hier, wenn auf diese Erwerbsunfähigkeitsklausel verzichtet und die aktuell ausgeübte Tätigkeit oder bei Schülern, Studenten und Auszubildenden der zukünftig angestrebte Beruf versichert werden.
Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In manchen Berufen ist das Risiko einer ansteckenden Infektion mit Berufsverbot hoch. Infiziert sich ein Beschäftigter mit einem ansteckenden Krankheitserreger, kann der Arbeitgeber ein Tätigkeitsverbot, also ein Arbeitsverbot aussprechen. Dies dient dem Schutz des Personals im Betrieb vor Ansteckung. Dieses Recht ist im § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (berufliches Tätigkeitsverbot) verankert.
- Weitere Infos und Fallbeispiele zur Infektionsklausel
Deshalb wird Beschäftigten mit diesem Gefahrenpotential empfohlen, eine Infektionsklausel in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Die Infektionsklausel in der BU-Versicherung sichert dem versicherten die Anerkennung der Berufsunfähigkeit auch bei Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion zu und zahlt die vereinbarte Rente.
Dienstunfähigkeitsklausel DU-Klausel
Speziell für Beamte ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU-Klausel, zu wählen. Ohne eine entsprechende Absicherung könnten Beamte, die von ihrem Dienstherren aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, leer ausgehen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel für beamte sichert die monatliche Rente, wenn eine Versetzung in den dauerhaften Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vorliegt. Die sonst notwendige 50%ige Berufsunfähigkeit muss in diesen Fällen nicht vorliegen. In diesem Falle nimmt der Versicherer das Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst in den Ruhestand als gegeben hin und stellt keine eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit an.
Nicht alle Anbieter der BU-Versicherung bieten die DU-Klausel für Beamte an. Diese ist aber bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter entscheidend. Mehr zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte können Sie hier lesen
Echte und unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Vor allem für Beamtenanwärter und Beamte auf Zeit ist die echte DU-Klausel sinnvoll. Diese setzt das Ausscheiden aus dem Dienst mit der Berufsunfähigkeit gleich. Eine Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gilt dann als Berufsunfähigkeit und berechtigt den Bezug der Berufsunfähigkeitsrente.
Die unechte DU-Klausel dagegen setzt auch bei Versetzung in den dauerhaften Ruhestand aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit den Masstab der Berufsufähigkeit an. So muss nachgewiesen werden, dass der Dienst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu mindestens 50% nicht ausgeübt werden kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung Teilzeit Klausel
Definition und Auswirkungen von Teilzeit in der BU Versicherung: Was Sie beachten müssen und welche Versicherer die beste BU Teilzeit Klausel anbieten.