Erwerbsminderungsrente 2023 – Voraussetzungen volle oder teilweise EM-Rente
- Neben der Altersrente im Ruhestand gibt es vom Staat die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bzw. die Erwerbsminderungsrente, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
- Um als teilweise oder voll erwerbsgemindert anerkannt zu werden, müssen sowohl vertragsrechtliche (Rentenbeiträge der letzten Jahre und Regelaltersgrenze noch nicht erreicht) als auch medizinische Voraussetzungen (Krankheiten oder Behinderungen nach Unfall) erfüllt sein
- „Reha vor Rente“ bedeutet, dass vor der Auszahlung geprüft wird, ob die Arbeitsfähigkeit mit Reha Maßnahmen ganz oder teilweise wiederhergestellt werden kann
- Für die Geburtenjahrgänge vor 1961 gilt die Berufsunfähigkeitsrente, für die Jahrgänge danach die Erwerbsminderungsrente.
- Die Erwerbsminderungsrente ist in der Höhe und den Voraussetzungen für den Erhalt stark eingeschränkt. Deshalb ist eine ergänzende Absicherung über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
- Hier Sehen Sie, wie und wo Sie die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beantragen können: Erwerbsminderungsrente beantragen
- Hier alle Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe, der Antragstellung, Hinzuverdienstgrenzen und der steuerlichen Behandlung der Erwerbsminderungsrente.
Im Rahmen der staatlichen Absicherung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt es verschiedene Rentenarten. Die bekannteste ist ohne Frage die Altersrente im Ruhestand.
Eine große Bedeutung hat neben der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, welche im Folgenden ausführlich beschrieben wird.
Zum anderen wird detailliert beschrieben, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch die finanzielle Unterstützung durch den Staat ausfällt.
Definition der Erwerbsminderungsrente
Inhaltsverzeichnis
- 1 Definition der Erwerbsminderungsrente
- 2 Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
- 2.1 Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente
- 2.2 Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung
- 2.3 Bedingungen für die halbe Erwerbsminderungsrente
- 2.4 Sonderregelungen für die volle Erwerbsminderungsrente
- 2.5 Beitragszahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung als Voraussetzung
- 2.6 Details zur Wartezeit für den Rentenanspruch
- 3 Höhe der Erwerbsminderungsrente 2023
- 4 Antrag auf Erwerbsminderungsrente
- 5 Hinzuverdienstgrenze 2023 bei der Erwerbsminderungsrente
- 6 FAQ Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine finanzielle Leistung der Deutschen Rentenversicherung, die gezahlt wird, wenn gesundheitliche Probleme dazu führen, dass man temporär oder dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig ist.
Der Staat unterscheidet zwischen Berechtigten für die Berufsunfähigkeitsrente ( Geburtsjahr vor 1961 ) und für die Erwerbsminderungsrente ( Jahrgänge nach 1961 ). Der Unterschied besteht in der Höhe der Rente und den Voraussetzungen für den Bezug.
Die Erwerbsunfähigkeit wird dabei für jede mögliche Tätigkeit geprüft und nicht nur für den aktuell erlernten und ausgeübten Beruf. Unterschieden wird grob zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung mit entsprechend unterschiedlich hohen Renten, die als Einkommensersatz dienen sollen.
- Siehe auch Voraussetzungen, Höhe, Antrag für die private Erwerbsunfähigkeitsrente
Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente
Um die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente vom Staat zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Diese betreffen neben der ärztlichen Gutachten über den Gesundheitszustand auch die erfolgten Zahlungen in die Rentenkasse über die letzten fünf Kalenderjahre.
Medizinische Gesundheitliche Voraussetzungen
Eine Erwerbsminderung entsteht durch gesundheitliche Probleme und in diesem Zusammenhang gilt der Grundsatz „Reha kommt vor Rente“. Das bedeutet, dass erst geprüft wird, ob es medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gibt, die wirkungsvoll dabei helfen, die Arbeitskraft wieder vollständig oder teilweise wieder herzustellen.
Anschließend wird geprüft, wie lange am Tag gearbeitet werden kann, was in den folgenden Abschnitten zur vollen und teilweisen Erwerbsminderung genauer beschrieben wird.
Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente
Einige Krankheiten führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer dauerhaften Erwerbsminderung. Diese Erkrankungen gelten als „anerkannt“, weil eine Besserung meist auch nicht durch Reha-Maßnahmen herbeizuführen ist. Andere Krankheiten sind im akuten Zustand schwerwiegend, können jedoch durch gezielte Behandlung und Reha teilweise oder völlig behoben werden.
Bei diesen Krankheiten bekommt man Erwerbsmiderungsrente:
- Krebs und bösartige Tumore
- Irreversible Schäden nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzschwäche
- Erkrankungen der Wirbelsäule wie schwerer Bandscheibenvorfall, Spondylarthrose, Osteochondrose
- Gicht, Rheuma, Arthrose, Osteoporose
- Multiple Sklerose, Neurasthenie
Bei welchen Krankheiten man die Erwerbsminderungsrente bekommt oder nicht, hängt jeweils von der Schwere und Dauer ab. Ebenso ist die Erkrankung immer im Kontext mit der Tätigkeit zu sehen. Während eine Krankheit bei einem Beschäftigten dazu führt, dass dieser voll erwerbsgemindert ist, kann sich die selbe Erkrankung bei einem anderen Erwerbstätigen als nicht relevant herausstellen. Hier einige Beispiele:
- fehlende, unbewegliche oder zitternde Hand / Finger
- Querschnittslähmung oder Lähmung einzelner Gliedmaßen
Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente ist die mögliche Arbeitszeit. So hat man nur ein Anrecht auf diese volle Rente, wenn Krankheiten oder Behinderungen dazu führen, dass man – in egal welcher Tätigkeit – nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Dieser Sachverhalt wird anhand von ärztlichen Untersuchungen und entsprechenden Unterlagen sowie eventuell durch separat angeforderte Gutachten durch Sachverständige überprüft.
Zudem besteht ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn man:
- in einem als Werkstatt für behinderte Menschen anerkannten Betrieb arbeitet.
- aufgrund der Behinderung nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
- in einer so genannten beschützenden Einrichtung tätig ist.
- Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Bedingungen für die halbe Erwerbsminderungsrente
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht einem zu, wenn Krankheiten oder Behinderungen dazu führen, dass eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden, aber nicht darüber hinaus möglich ist.
Auch hier erfolgt eine Überprüfung anhand von ärztlichen Untersuchungen und entsprechenden Unterlagen sowie eventuell auch durch separat angeforderte Gutachten.
Da in diesem Fall mehr gearbeitet und somit auch mehr verdient werden kann, beträgt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte der vollen Rente wegen Erwerbsminderung.
Sonderregelungen für die volle Erwerbsminderungsrente
Hat man aus medizinischer Sicht nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente, kann auf dem Arbeitsmarkt nachweislich keinen Teilzeitarbeitsplatz finden, besteht auch ein Recht auf die volle Verrentung.
Wer schon vor dem Jahr 1961 geboren ist, hat ebenso ein Anrecht auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn keine Erwerbsunfähigkeit aber eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn:
- im bisherigen Beruf nur noch weniger als sechs Stunden, in anderen Berufen aber mindestens sechs Stunden gearbeitet werden kann,
diese anderen Berufe aber nicht im Sinne des beruflichen Werdegangs oder der sozialen Stellung zumutbar sind oder auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. - Versicherungstechnische Voraussetzungen
Beitragszahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung als Voraussetzung
Zunächst darf die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein, weil dann die normale Rente wegen Alters gezahlt wird.
Mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge müssen in den letzten fünf Jahren vor der eingetretenen Erwerbsminderung entrichtet worden sein. Sollte es unverschuldet nicht zu diesen Beiträgen gekommen sein, weil zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit vorlag, wird der Zeitraum der betrachtetet fünf Jahr entsprechend verlängert.
Zudem muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass man schon fünf Jahre oder länger in der Deutschen Rentenversicherung versichert war bevor die Erwerbsminderung eintritt.
Details zur Wartezeit für den Rentenanspruch
Ausschlaggebend für die Erfüllung der Wartezeit in Form der vorgeschriebenen 5 Jahre sind die so genannten Beitragszeiten. Hierzu werden beispielhaft folgende Fälle gezählt:
- Pflichtbeiträge im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- Pflichtbeiträge im Rahmen einer Selbstständigkeit
- Freiwillig entrichtete Beiträge
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld
- Zeiten für die Kindererziehung in den ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahren
- Zeiten, die bei einer Scheidung durch den Versorgungsausgleich entstehen
- Zeiten für eine nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege
- Ersatzzeiten wie die Jahre einer politischen Verfolgung
In folgenden Ausnahmen muss die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt werden:
- Erwerbsminderung entsteht durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
- Eine Beschädigung im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes hat zu der Erwerbsminderung geführt
- Die Erwerbsminderung ist die Folge einer politischen Haft
- Die volle Erwerbsminderung entsteht in den ersten sechs Jahren nach dem Abschluss einer Ausbildung.
- Dann müssen allerdings in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sei
Höhe der Erwerbsminderungsrente 2023
Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente 2023 spielt vor allem der Stand des individuellen Rentenanspruchs eine große Rolle. Hierbei ist es wichtig, wie lange schon Beiträge gezahlt wurden und natürlich auch, wie hoch die Beiträge waren und wie viele Entgeltpunkte schon angesammelt werden konnten.
Zudem ist die noch bis zur Altersrente bleibende Zeit relevant, um eine Aussage über die Höhe der Erwerbsminderungsrente treffen zu können. Anhaltspunkte darüber können der Renteninformation (Rentenbescheid) entnommen werden, die jährlich von der DRV verschickt wird.
Einfache Berechnung: so hoch fällt die Rente aus
Als Faustformel kann für die volle Erwerbsminderungsrente ein Wert von 29 Prozent verwendet werden, was deutlich macht, wie groß der finanzielle Einschnitt trotz dieser gesetzlichen Unterstützung sein wird.
Noch nicht ausreichend angesammelte Entgeltpunkte und eine sowieso zu gering bemessene Erwerbsminderungsrente sorgen dafür, dass das Ersatzeinkommen häufig unterhalb der Grundsicherung liegt.
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Deutlicher wird dieser Bedarf dadurch, dass in den meisten Fällen nur die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung vorliegen, wo dann mit einer durchschnittlichen Leistung von nur um die 400 Euro zu rechnen ist.
Altersgrenze und Zurechnungszeit für den Rentenbezug
Dazu kommt erschwerend die ebenfalls für die Erwerbsminderungsrente vorhandene Altersgrenze, die von derzeit 63 Jahren bis zum Jahr 2024 sogar auf 65 angehoben wird.
Tritt die Erwerbsminderung früher ein, wird ein entsprechender Abschlag auf die sowieso schon niedrige Rente berechnet. Pro Monat sind das 0,3 Prozent, wobei der maximale Abschlag allerdings auf 10,8 Prozent gedeckelt ist.
Wer frühzeitig erwerbsgemindert wird, hat zusätzlich das große Problem, über einen langen Zeitraum keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Das hat geringere Rentenansprüche zur Folge.
Um dadurch nicht eine noch geringere Erwerbsminderungsrente beziehen zu müssen, gilt seit dem Jahr 2014 die Regelung, dass so getan wird, als wären Beiträge bis zum 62. Lebensjahr gezahlt worden. Das wird als Zurechnungszeit bezeichnet.
Wer erst ab dem Jahr 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhält, profitiert davon, dass diese Zurechnungszeit schrittweise bis auf das 67. Lebensjahr ausgeweitet wird.
Antrag auf Erwerbsminderungsrente
In den ersten sechs Monaten der Erwerbsminderung wird von der Krankenversicherung das Krankengeld bezahlt. Erst danach beginnt die Leistungspflicht der Deutschen Rentenversicherung in Form der Erwerbsminderungsrente.
Da der Vorgang für das Beantragen Zeit benötigt, ist es empfehlenswert, möglichst früh einen entsprechenden Antrag zu stellen. Empfohlen wird die Antragstellung spätestens in drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können alle Informationen zum Antrag gefunden und auch sämtliche benötigten Unterlagen und Formulare heruntergeladen werden.
Hier werden viele Punkte abgefragt und verschiedenste weitere Unterlagen angefordert, wie zum Beispiel:
- Angaben zu den behandelnden Medizinern
- umfassende Angaben zu den gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen
- in den vergangenen Jahren notwendig gewordene Aufenthalte in Krankenhäusern oder Reha-Zentren sowie
- eine detaillierte und chronologische Auflistung aller Beschäftigungsverhältnisse mit entsprechenden Einkommensnachweisen
Hilfe beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Die Unterlagen können selbstständig ausgefüllt und an die deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Man kann sich aber – bei der großen Bedeutung dieses Themas empfehlenswert – auch kompetente Hilfe zur Seite nehmen.
Hier sind vor allem die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, das Versicherungsamt der jeweiligen Gemeinde oder auch Sozialverbände zu nennen und andere ehrenamtliche Helfer zu nennen.
- DRV Hilfe für Antrag auf Erwerbsminderungsrente
- Hilfe beim Sozialverband VDK – Mitgliedschaft erforderlich
- Bundesministerium Arbeit Soziales
Die eingereichten Unterlagen werden von den entsprechenden Fachleuten bei der Deutschen Rentenversicherung ausgiebig geprüft, wobei immer auch Sozialmediziner eingespannt werden, um das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente zu überprüfen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man einen entsprechenden Bescheid über die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung.
Die strengen Vorschriften und genauen Prüfungen führen allerdings dazu, dass es bei fast jedem zweiten Antrag zu einer Ablehnung kommt. Dann steht einem innerhalb eines Monats nach der Ablehnung ein Widerspruchsrecht zu, welches man für sich in Anspruch nehmen sollte.
Der Widerspruch sollte dabei fristgerecht und sicherheitshalber per Einschreiben verschickt werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann noch der Weg vor das Sozialgericht bestritten werden.
Hinzuverdienstgrenze 2023 bei der Erwerbsminderungsrente
Sobald man auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, bedeutet das einen enormen Einschnitt in die finanziellen Verhältnisse. Das vorher gewohnte Einkommen fällt weg und diese Ersatzleistung ersetzt lediglich einen Bruchteil davon.
Aus diesem Grund ist es für viele unverzichtbar, im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch etwas dazuzuverdienen. Hier ist es dann sehr wichtig zu wissen, ob das erlaubt ist, ohne dass man Abzüge von der Erwerbsminderungsrente befürchten muss.
Berechnung Hinzuverdienst ohne Abzüge
- Beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt in 2022 / 2021 eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 im Jahr. Das bedeutet, dass man jährlich diesen Betrag bzw. 525 Euro im Monat dazuverdienen darf, ohne dass eine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente erfolgt.
- Verdient man oberhalb dieser Hinzuverdienstgrenze, werden mindestens 40 Prozent des darüber liegenden Betrags angerechnet, also von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
- Im Zusammenhang mit einem Anrecht auf eine halbe Erwerbsminderungsrente werden höhere Grenzen festgelegt, die allerdings dann immer individuell bestimmt werden.
- Nicht jährlich aber immer wieder finden Anpassungen der Hinzuverdienstgrenze statt. Um Abzüge zu vermeiden, sollten die jährlichen Anpassungen beachtet werden.
- Bei der Berechnung des Hinzuverdienstes und der Prüfung, ob die Grenze überschritten wird, zählen sowohl das Arbeitseinkommen als auch Vergütungen oder Sozialleistungen, die aus einem Ehrenamt bezogen werden.
Zudem sollte immer auf die Arbeitszeit bei einem zusätzlichen Job geachtet werden. Gerade im Falle einer vollen Erwerbsminderung sollten es weniger als drei Stunden am Tag sein.
Anderenfalls ist die Bedingung, keine drei Stunden mehr arbeiten zu können, nicht mehr erfüllt und es kann zu einem Ablehnung des Anspruchs auf die Erwerbsminderungsrente kommen.
FAQ Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente
Welcher Personengruppenschlüssel bei Erwerbsminderungsrente?
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale. Dieser Personengruppenschlüssel gilt auch bei Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Antrag auf Erwerbsminderungsrente wohin schicken?
Der Antrag wird an den für Sie zuständige Rentenanstalt geschickt. Diese entnehmen Sie ihrem Rentenbescheid, der Ihnen jedes Jahr per Post zugeschickt wird. Link zur DRV mit Hilfe und Anschrift finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Krankheiten führen oft zu Erwerbsminderung?
Die häufigsten Erkrankungen, die zur Erwerbsminderung führen sind unter anderem Psychische Erkrankungen (Depression, Burn-out), Bandscheibenvorfall und andere Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs, Rheuma, Multiple Sklerose
Wie erfolgt Verlängerung der befristeten EU-Rente?
Die Verlängerung einer auf drei Jahr befristeten Erwerbsminderungsrente erfolgt allein auf dem aktuellen gesundheitlichen Zustand des Versicherten. Sind die Bedingungen wie oben beschrieben weiter erfüllt, wird die Verlängerung gewährt
Wer zahlt Krankenversicherung bei Erwerbsminderungsrente?
Als Bezieher der EU-Rente gilt der Versicherte als Rentner. Damit ist der Bezieher der EU-Rente unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Diese wird gesetzlich bezuschusst und beschränkt sich bei Erhalt der EU-Rente auf den halben Mindestbeitrag