Was bedeutet Teildienstunfähigkeit bei Beamten – Vergleich & Berechnung

Jeder Beamtenanwärter sollte sich direkt ab Beginn der Beamtenlaufbahn privat gegen das Risiko der teilweisen (Teildienstunfähigkeit) oder dauerhaften  Dienstunfähigkeit absichern. Gerade in den ersten 5 Jahren haben Sie keine Absicherung über Ihren Dienstherrn.

Nach 5-jähriger Dienstzeit erhalten Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Versorgung vom Dienstherrn. Diese wird dann um die private Dienstunfähigkeitsversicherung erweitert. Erst dann sind Sie umfassend und optimal abgesichert.

Grundsätzlich erhalten Sie als Beamter auf Probe, Widerruf oder Lebenszeit die Leistungen aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn Sie zu mindestens 50 % als dienstunfähig erklärt werden.

Was bedeutet Teildienstunfähigkeit bei Beamten

§29 BeamtStG sagt folgendes zur Teildienstunfähigkeit bei Beamten:

„(1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).

(2) Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. Mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ist auch eine Verwendung in einer nicht dem Amt entsprechenden Tätigkeit möglich.“

Teildienstunfähigkeit als begrenzte Dienstunfähigkeit

Es gilt somit der Grundsatz, dass eine begrenzte Dienstunfähigkeit vorrangig einer Versetzung in den Ruhestand ist. Auch in der Praxis wird dies mittlerweile regelmäßig so umgesetzt.

Nach einer Prüfung erklärt der Dienstherr Sie somit als 60 % dienstfähig – Sie sind somit zu 40 % dienstunfähig ( siehe Dienstunfähigkeitsklausel) und erhalten nur Leistungen aus Ihrer Versicherung, wenn Sie die Teildienstunfähigkeit versichert haben.

Beispiel: Sie haben eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Absicherungshöhe von 1.000 € abgesichert. Nach einem Autounfall und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen, werden Sie vom Dienstherrn zu 40 % als begrenzt dienstfähig und somit als teildienstunfähig erklärt. In diesem Fall würde der Versicherer 40 % der 1.000 €, somit 400 € monatlich an Sie auszahlen.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Teildienstunfähigkeit sinnvoll?

Die Teildienstunfähigkeit betrifft jeden Beamten, egal ob auf Probe, Widerruf oder Lebenszeit. Dabei ist es zusätzlich unabhängig ob Sie in Hessen, Baden-Württemberg oder einem anderen Bundesland arbeiten, die Regelungen gelten Deutschland weit und jeder Beamte kann vom Dienstherrn als begrenzt dienstfähig oder teildienstunfähig erklärt werden.

Wie hoch sind die Bezüge bei Beamten in etwa bei Teildienstunfähigkeit?

Wieviel Prozent der ursprünglichen Besoldung erhalten Beamte bei Feststellung der Teildienstunfähigkeit?

Ein Beamter gilt als teildienstunfähig und/oder begrenzt Dienstunfähig, wenn dieser zu mindestens 50 % dienstfähig ist. Begrenzte Dienstfähigkeit bringt eine begrenzte Arbeitszeit mit sich, entsprechend wird auch Ihre Besoldung gekürzt. Ist ein Beamter zu mindestens 20 % teildienstunfähig, erhält dieser mindestens das Ruhegehalt, welches er bei dann aktueller Versetzung in den Ruhestand erhalten würde.

§45 BBG Absatz 4.1.1: „Bei begrenzter Dienstfähigkeit werden gemäß § 72a Absatz 1 Satz 1 BBesG grundsätzlich Dienstbezüge entsprechend § 6 Absatz 1 BBesG gezahlt, also entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Die Dienstbezüge werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

Gemäß § 72a Absatz 1 Satz 2 BBesG werden die Dienstbezüge jedoch mindestens in Höhe des Ruhegehaltes gezahlt, das der Beamtin oder dem Beamten bzw. der Richterin oder dem Richter zustehen würde, wenn sie oder er zum Beginn der begrenzten Dienstfähigkeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre.

Denn bei begrenzter Dienstfähigkeit soll das Einkommen nicht niedriger sein als bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (vgl. amtl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT – Drs. 13/9527 vom 22. Dezember 1997, S. 34).“

Wer bestimmt ob beamte teildienstunfähig werden? kann sich der Beamte dagegen wehren (scheint als hätte es dort viele klagen gegeben)

Amtsärztliches Gutachten zur Feststellung der Teildienstunfähigkeit

Nach §45 BBG spricht grundsätzlich der Dienstherr das Ergebnis des Prüfungsverfahren aus. Dieser muss jedoch zuvor ein amtsärztliches Gutachten und eine ärztliche Stellungnahme anfordern.

Der Dienstherr „bewertet das amtsärztliche Gutachten und trifft die Entscheidung, ob eine Versetzung in den Ruhestand oder eine Verkürzung der Arbeitszeit im Hinblick auf die begrenzte Dienstfähigkeit erfolgt“.

§45 BBG Absatz 3.2 „Vor der Entscheidung hat der Dienstherr der Beamtin oder dem Beamten mitzuteilen, aus welchen Gründen beabsichtigt ist, die begrenzte Dienstfähigkeit festzustellen.“

§45 BBG Absatz 3.3: „Erhebt die Beamtin oder der Beamte innerhalb eines Monats keine Einwendungen, ist die begrenzte Dienstfähigkeit festzustellen.“

Unterschiede Regelung der Teildienstunfähigkeit zwischen Bundesländern

Die Bundesländer verfahren mit zwei verschiedenen Modellen bei der Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. So erhält ein Beamter in Bayern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg und Bremen 75 % des bisherigen Einkommens.

In den anderen Bundesländern sind es 50 % plus einen Zuschlag von 5 oder 10 %.

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt bei Teildienstunfähigkeit?

Das beste Bedingungswerk und die besten Leistungen hat am Markt sicherlich die DBV (Deutsche Beamtenversicherungen). Nur die DBV bietet sowohl eine richtige Teil-DU-Klausel als Zusatzbaustein an und lässt diese zusätzlich einer mit Leistungsfalldynamik für die DU Rente zu.

Auf dem zweiten Platz steht die Signal Iduna. Hier können Sie ebenfalls die Teildienstunfähigkeit als Leistung einschließen, diese jedoch nicht mit der garantierten Dynamik der DU Rente im Leistungsfall kombinieren.

Die anderen gängigsten Beamten-Versicherer wie die Nürnberger, Aachen Münchener, Bayerische und Allianz bieten keine Leistungen bei einer Teildienstunfähigkeit an.

Zu erwähnen ist zuletzt noch die Debeka, welche grundsätzlich Leistungen bei einer Teil-DU bietet. Die Debeka jedoch hat einen großen Nachteil gegenüber den anderen Wettbewerbern – den Prognosezeitraum. Wohingegen Marktstandard 6 Monate Prognosezeitraum ist, leistet die Debeka nur nach 36 Monaten! Dies ist ein erheblicher Nachteil, vor allem wenn Sie vielleicht nochmal in die

Der Mehrbeitrag für Leistungen bei einer Teildienstunfähigkeit liegt bei den Versicherern in etwa bei 10-20 %. Auch schneidet die DBV bei ca. 10 % Mehrbeitrag hervorragend ab.

Die Signal Iduna leistet ab eine Teildienstunfähigkeit von 20% (Bedingungen der Signal Iduna §2 Absatz 6). Zudem bietet die Signal Iduna eine vollständige Beitragsbefreiung bei einer vorliegenden Teildienstunfähigkeit.

Die DBV leistet ebenfalls ab sobald Sie zu mindestens 20% teildienstunfähig sind (Bedingungen der DBV unter dem Punkt 1.2.18). Hier allerdings bleibt die Beitragszahlung anteilig weiterhin bestehen.

Empfehlung: Teildienstunfähigkeit absichern

Die Absicherung der Leistungen bei Teildienstunfähigkeit wird zunehmend wichtiger. Vor allem die Praxis zeigt, dass immer mehr Beamte als begrenzt dienstfähig oder teildienstunfähig erklärt werden.

Die Absicherung für Sie als Beamte(r) ist ab dem 5 Jahr Ihrer Laufbahn deutlich besser gestellt, wie die Absicherung eines Arbeitnehmers in der Privatwirtschaft. Dennoch können auch Sie durch einen kleinen Mehrbeitrag Ihre Dienstunfähigkeit auf ein exzellentes Niveau heben, indem Sie die die Teildienstunfähigkeit mitversichern.