Dienstunfähigkeitsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Im Gegensatz zur BU-Klausel für Angestellte und Selbstständige ist die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) entscheidend für Beamte und Bedienstete des öffentlichen Dienstes
- Erst durch die sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ wird aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine geeignete Arbeitskraftabsicherung für Beamte
- Die Dienstunfähigkeitsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Beamte im Falle der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente zusätzlich zum Ruhegehalt bis zum Ruhestand bzw. bis zur Pensionierung.
- Neben der dauerhaften Dienstunfähigkeit gibt es auch die begrenzte Teildienstunfähigkeit, die über eine Teildienstunfähigkeitsklausel geregelt wird.
Was ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte?
Inhaltsverzeichnis
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist ein wichtiger Vertragsbestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Erst durch diese echte DU-Klausel wird aus der BU-Versicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Diese sichert Staatsdiener vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit ab.
Die allgemeine und meist vertretene Berufsunfähigkeitsklausel (BU-Klausel) besagt, dass ein Arzt Sie für die nächsten sechs Monate, zu mindestens 50 % für Ihren aktuell ausgeübten Beruf als berufsunfähig erklären muss. Zudem gibt es die Möglichkeit auch die Dienstunfähigkeitsklausel abzusichern.
Dienstunfähigkeitsklausel für alle Beamte sinnvoll?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive Dienstunfähigkeitsklausel, oder kurz Dienstunfähigkeitsversicherung genannt, ist notwendig für alle Beamte. Hier ist der Status des Beamten grundsätzlich egal, denn sowohl der Beamte auf Probe oder in Widerruf, als auch der Beamte auf Lebzeit muss sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Ebenso ist es bei Zeitsoldaten der Fall. Die Absicherung für den Beamten auf Probe und Widerruf ist zudem deutlich wichtiger, da Sie in den ersten fünf Jahren, keinerlei Absicherung durch den Dienstherrn oder den Staat haben. Diese Vertragsbedingung ist praktisch für alle Beamte sinnvoll:
- Soldaten der Bundeswehr
- Polizei
- Feuerwehr
- Staatsanwälte und Richter
- Ärzte und Mediziner im Beamtenstatus
- Lehrer
- Beamtenanwärter im Referendariat
Angestellte im Öffentlichen Dienst brauchen keine DU-Klausel
Angestellte im öffentlichen Dienst haben keinen Dienstherrn und sichern sich daher mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann um die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert und der Beamte erhält den für sich optimalen Schutz. Die Prüfung der Dienstunfähigkeit erfolgt bei Beamten durch den Dienstherrn und den Amtsarzt und dessen Gutachten.
Anbieter für die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Nicht alle Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten eine DU-Klausel. Hier einige Anbieter mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel:
- Die gängigsten Versicherer für Beamte und die Dienstunfähigkeitsversicherung sind DBV, Bayrische, Debeka, Nürnberger und Allianz. Diese Anbieter finden Sie auch in unserem Vergleich wieder.
Teil-Dienstunfähigkeit bei Beamten
Enorm wichtig und immer häufiger kommt für die Dienstunfähigkeit auch der Zusatz der Teil-Dienstunfähigkeit zu tragen. Diese Absicherung dieses Bausteins hilft Ihnen dabei, auch bei einer Teil-Dienstunfähigkeit einen Teil Ihrer Leistungen zu erhalten.
Bundesbeamte §44 BBG:
„In den Ruhestand wird nicht versetzt,
wer anderweitig verwendbar ist.“
Landesbeamte §26 BeamtStG:
„Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen
werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.“
Es gilt demnach der Grundsatz:
Die begrenzte Dienstfähigkeit geht vor Versetzung in den Ruhestand.
(§27 i.V. § 34 Satz 1 BeamtStG)
Angenommen der Dienstherr erklärt Sie für 30 % dienstunfähig. Somit würden Sie nicht die laut Dienstunfähigkeitsklausel nötigen 50 % erreichen und als komplett dienstunfähig gelten. Oftmals bleiben Sie weiterhin im Dienst und werden nicht in den Ruhestand versetzt.
- Mehr dazu: Teildienstunfähigkeit Berechnung
Sie arbeiten reduziert zu 70 % der Zeit und des Lohns. In diesen Fällen tritt dann die Teil-Dienstunfähigkeitsklausel in Kraft. Sie erhalten dann 30 % Ihrer Dienstunfähigkeitsrente. Haben Sie zum Beispiel 600 € monatlich abgesichert, erhalten Sie jeden Monat 200 € solange Sie zu 30 % dienstunfähig sind.