Amtsärztliche Untersuchung Beamte – Tipps Tricks zum Verhalten beim Amtsarzt
- Für Beamtenanwärter ist die Untersuchung beim Amtsarzt Voraussetzung für den Status „Beamter auf Lebenszeit„. Eine amtsärztliche Untersuchung stellt die Tauglichkeit eines Anwärters auf die lebenslange Verbeamtung fest.
- Auch bei andauernder Krankheit bereits verbeamteter Staatsdiener ist der Amtsarzt für die Feststellung der teilweisen oder vollen Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit zuständig.
- Die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand (Voraussetzung für den Bezug von Ruhegehalt) wegen Dienstunfähigkeit ist abhängig von der Beurteilung des Amtsarztes
- Der Amtsarzt stellt Fragen zur Krankengeschichte (Operationen, Verletzungen etc.) und zu aktuellen Gewohnheiten (Rauchen, Alkoholkonsum etc.)
- Die Standarduntersuchung umfasst alle Aspekte der körperlichen und psychischen Begebenheiten wie Funktion der Augen, Ohren, des Herzens, der Lunge, des Bewegungsapparates und der Nervenfunktionen.
- Die Teilnahme an der amtsärztlichen Untersuchung ist für angehende Beamte Pflicht. Eine Verweigerung beim Amtsarzt zieht weitreichende Konsequenzen wie z.B. die Versagung der Verbeamtung mit sich.
Untersuchung beim Amtsarzt: Tipps & Tricks zum richtigen Verhalten für Beamte
Inhaltsverzeichnis
Bevor ein Beamtenanwärter den Status Beamter auf Lebenszeit erreicht, muss er eine amtsärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, sind die Chancen, endgültig und auf Lebenszeit in den Beamtenstand aufgenommen zu werden eher gering. Auch für die Feststellung einer vorübergehenden oder dauernden Dienstunfähigkeit bzw. Teildienstunfähigkeit ist der Amtsarzt zuständig.
Liegt die schriftliche Einladung zu dem vom Gesundheitsamt vergebenen Termin vor, sorgt das meistens für Angst und Unsicherheit bei betroffenen Beamten und Beamtenanwärtern. Dabei ist die Untersuchung nicht so schlimm wie von vielen angenommen. Wir geben Ihnen Tipps und Tricks für das richtige Verhalten beim Amtsarzt an die Hand und zeigen, wie eine amtsärztliche Untersuchung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Warum ist amtsärztliche Untersuchung Pflicht für Beamtenstatus?
Die Aufnahme in den Beamtenstand erfolgt entsprechend der beruflichen Leistung, der Befähigung und der körperlichen und geistigen Eignung für die Tätigkeit. Der Dienstherr Staat erhält von dem Amtsarzt die Zusicherung, dass der Anwärter keine gesundheitlichen Probleme hat. Der zukünftige Staatsdienst kann geleistet werden.
Der Amtsarzt schätzt bei der Untersuchung auch das Risiko ab, ob vor dem Erreichen des regulären Alters für den Ruhestand eine Dienstunfähigkeit eintreten könnte. Die ausgestellte Bescheinigung des Amtsarztes muss bei der Übernahme in den Staatsdienst vorgelegt werden.
Wann muss eine Untersuchung durch den Amtsarzt erfolgen?
- Die für die Anstellung notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen werden festgestellt
- Die Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit werden untersucht
- Nach einem Dienstunfall werden die gesundheitlichen Voraussetzungen neuerlich überprüft
- Die Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit wird geprüft
- Soll ein Kraftfahrzeug gelenkt werden, muss die Fahrtauglichkeit festgestellt werden
- Der Amtsarzt prüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Ruhestand vorliegen
Wer ist für eine Übernahme in den Beamtenstand gesundheitlich geeignet?
Bei der gesundheitlichen Eignung zum Staatsdienst bestehen individuelle Unterschiede. Die Prüfung zur Eignung steht immer im Zusammenhang mit der Tätigkeit, die als Beamter ausgeübt werden soll. Die psychische Belastbarkeit muss ebenso überprüft werden, wie die körperliche Eignung für die Beamtentätigkeit.
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Eine genaue Definition der Ausschlusskriterien als Katalog wurde bis jetzt nicht erstellt. Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten, das von dem Dienstgeber als Richtlinie für die endgültige Beurteilung verwendet wird.
Tipps & Tricks bei Dienstuntauglichkeit
Eine Ablehnung der Beförderung in den Status „Beamter auf Lebenszeit“ ist möglich, wenn eine schwere Erkrankung vorhanden ist und dadurch die Dienstuntauglichkeit attestiert wird. Die Diensttauglichkeit wird in jedem Fall individuell genau überprüft. Probleme können vor allem bei chronischen und fortschreitenden Erkrankungen oder psychotherapeutischen Behandlungen auftreten.
Wie läuft die Untersuchung auf Diensttauglichkeit durch den Amtsarzt ab?
Ein Fragebogen mit persönlichen Angaben und Gesundheitsfragen muss der Wahrheit entsprechend und vollständig ausgefüllt werden. Fehlen Angaben oder sind diese nicht richtig, kann später die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit widerrufen werden.
Nach der körperlichen und psychischen Untersuchung durch den Amtsarzt, erstellt dieser ein Gutachten zur vollständigen oder fehlenden Diensttauglichkeit. In dem Gutachten werden die Ergebnisse der Untersuchung und die Bewertung der Risikofaktoren für eine Dienstunfähigkeit zusammengefasst. Detaillierte Ergebnisse dürfen dem Dienstherren aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt werden.
Welche Fragen stellt der Amtsarzt?
Die Fragen des Amtsarztes umfassen Gesundheitsfragen und Gewohnheiten mit folgenden Punkten:
- die individuelle Krankengeschichte
- Bestehen derzeit Beschwerden?
- Waren bereits Aufenthalte im Krankenhaus notwendig?
- Welche Operationen wurden bisher durchgeführt?
- Bestehen bei Familienmitgliedern ernsthafte Erkrankungen?
- Wird Nikotin konsumiert?
- Wird Alkohol konsumiert?
- Müssen Medikamente eingenommen werden?
- Besteht ein Drogenproblem?
- Wird ein sportliches Bewegungsprogramm regelmäßig absolviert?
Jede Frage kann mit dem Amtsarzt diskutiert und näher erläutert werden.
Welche Untersuchungen führt der Amtsarzt durch?
- Untersuchung der neurologischen Reflexe
- Hörtest
- Sehtest
- Messung des Blutdrucks
- Beurteilung von Ruhepuls und Belastungspuls
- Abhören der Lunge
- Lungenfunktionstest zur Bestimmung des Atemvolumens
- EKG in Ruhe
- Messung der Körpergröße
- Gewicht
- Blutprobe
- Harnprobe
- neurologische Untersuchung zur Prüfung des Gleichgewichts
Welche Untersuchungen genau von dem Amtsarzt durchgeführt werden, ist von seiner individuellen Einschätzung abhängig. Keine der Untersuchungen ist mit einem hohen Schwierigkeitsgrad verbunden.
Wie lange dauert es bis zum Ergebnis der Untersuchung durch den Amtsarzt?
Der Abschluss der Untersuchung ist ein Beratungsgespräch. Der Amtsarzt informiert über die Bedeutung und Notwendigkeit einer gesunden Lebensweise, Bewegung und der Vorbeugung von Erkrankungen durch Impfungen.
In unproblematischen Fällen erhält der Beamtenanwärter das Ergebnis der Untersuchung sofort vor Ort. Dem Dienstgeber wird nach Vorliegen aller Befunde eine Zusammenfassung der Untersuchung und ein Gutachten des Amtsarztes über die uneingeschränkte Dienstfähigkeit übersendet.
Besteht jedoch weiterer Klärungsbedarf, kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis das endgültige Ergebnis zur Tauglichkeit vorliegt. Bestehen Vorbehalte gegen die Verbeamtung, stellt der Amtsarzt die Dienstuntauglichkeit fest. Gegen diese können Sie sich jedoch rechtlich mit Hilfe eines Anwalts wehren.
Was kann bei eventuell auftretenden Problemen unternommen werden?
Ob Übergewicht (Adipositas) oder Untergewicht (Anorexia nervosa) ein Problem darstellen, hängt von der angestrebten Beamtenposition ab. Normalerweise erfolgt keine negative Beurteilung bei einem Body Mass Index bis 30.
Auch bei einer Schwerbehinderung ist die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Anwärter für den angestrebten Dienst am Arbeitsplatz die mindestens notwendige körperliche Eignung besitzt.
Bei chronischen Erkrankungen sollte immer ein Attest eines Facharztes vorgelegt werden. Die Dienstfähigkeit muss durch eine chronische oder zuvor überstandene Erkrankung nicht unbedingt beeinträchtigt sein.
Kann der Amtsarzt frei gewählt werden?
Der Amtsarzt steht weder auf der Seite des Dienstgebers, noch auf der Seite des Beamtenanwärters. Amtsärzte sind neutrale Instanzen. Er stellt eine neutrale Begutachtungsstelle dar, die die Risiken durch Erkrankungen nach der Übernahme in den Beamtenstand abschätzt.
Welche Unterlagen sollten bei der Untersuchung durch den Amtsarzt vorgelegt werden?
- Um die Identität nachzuweisen ist ein Personalausweis erforderlich.
- Eventuell verwendete Heilbehelfe wie Brillen sind ebenfalls vorzuweisen.
- Bei chronischen Erkrankungen ist eine Bescheinigung des Hausarztes notwendig.
Bei der Einladung zu der amtsärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt, wird bei der Vereinbarung des Termins ein Amtsarzt zugewiesen. Eine freie Arztwahl besteht für diese Untersuchung nicht.