Arthrose Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Rhizarthrose Spondylarthrose Sprunggelenksarthrose
- Arthrose ist eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (Erwerbsminderung) und Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Ob Erkrankte als berufsunfähig wegen Arthrose anerkannt werden oder nicht, ist im Kontext zum ausgeübten Beruf zu sehen. Nur wenn die Behinderung die für den Beruf maßgeblichen Tätigkeiten unmöglich macht, wird die Berufsunfähigkeit wegen Arthrose anerkannt.
- Während die Arthrose altersbedingt oder durch Überlastung der Gelenke zu einem Verschleiß der Knorpel führt, bezeichnet die Arthritis eine Entzündung der Gelenke z.B. durch Infektion und ist deshalb klar von der Arthrose abzugrenzen. Oft ist die Arthritis die Vorstufe zur Arthrose
- Ursachen, Symptome, Behandlung und die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit sind abhängig vom Grad und Ort der Erkrankungen wie z.B. Fuß (Sprunggelenk), Hand (Rhizarthrose), Finger, Hüfte, Schulter oder Wirbelsäule (Spondylarthrose)
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den Folgen des Verlustes der Arbeitskraft. Statistisch ist in Deutschland jeder vierte Beschäftigte von dauerhafter Arbeitsunfähigkeit betroffen
Arthrose gehört zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Erkrankungen des Bewegungsapparates. Knirschen und schmerzen die Gelenke, wird jede Bewegung zur Qual. Die Arbeitsfähigkeit ist stark eingeschränkt, und das dauerhaft. Arthose ist im Unterschied zur Arthritis ein irreversibler, also nicht wiederherstellbarer Knorpelverschleiß.
Ist Berufsunfähigkeit bei Arthrose anerkannt?
Inhaltsverzeichnis
Eine Arthrose ist eine Veränderung eines Gelenkes durch Verschleiß, bei der keine akute Entzündung oder Infektion besteht (Abgrenzung zur Arthritis). Der Gelenkknorpel baut sich immer mehr ab. Nach einiger Zeit reiben die Knochen bei Bewegungen aneinander, knirschende Geräusche sind hörbar.
Dies führt zu Schmerzen und zu Einschränkungen in den Bewegungen. Von einer Arthrose sind 80 % der Menschen in Deutschland betroffen, die über 50 Jahre alt sind. In den meisten Fällen ist eine Arbeitsunfähigkeit die Folge, sehr oft sogar die dauerhafte Berufsunfähigkeit.
- Arthrose am unteren oder oberen Sprunggelenk (Sprunggelenksarthrose)
- Arthrose an der Wirbelsäule der kleinen Zwischenwirbelgelenke (Spondylarthrose)
- Arthose am Daumensattelgelenk der Hand (Rhizarthrose)
- Arthrose am Kniegelenk (Kniegelenksarthrose Gonarthrose)
- Arthrose der Hüfte (Hüftgelenksarthrose, auch als Coxarthose bezeichnet)
- Arthrose an der Schulter (Schultergelenkarthrose, medizinischer Fachbegriff Omarthrose)
Ursachen der Arthrose
Durch eine Störung des Knorpelstoffwechsels baut sich die Knorpelschicht im Gelenk immer mehr ab. Ist der Knorpel im Gelenk vollständig abgebaut, bilden sich durch Umbauvorgänge Zysten am Knochen. Die Innenhaut des Gelenks entzündet sich und verursacht große Schmerzen.
Wodurch wird eine Arthrose begünstigt?
Eine Arthrose kann als Folge einer Verletzung oder einer nicht behandelten Entzündung des Gelenkes (Arthritis) entstehen. Durch Übergewicht und Fehlstellungen der Gelenke wird das Entstehen einer Arthrose begünstigt.
Starke Belastungen bis hin zu Überlastungen beim Ausüben von Leistungssport oder durch bestimmte berufliche Tätigkeiten ( z.B. Handwerker und Bauarbeiter) können ebenfalls eine Arthrose verursachen. Ab einem Lebensalter von über 70 Jahren ist jeder zweite Mensch von Arthrosen betroffen, ohne dass eine Grunderkrankung vorliegt.
Symptome der Arthrose?
Erste Beschwerden aufgrund von Arthrose treten meistens ab dem fünfzigsten Lebensjahr auf. Liegen angeborene oder verletzungsbedingte Fehlstellungen der Gelenke vor, können die ersten Symptome auch schon früher auftreten.
Die Symptome folgender Gelenksarthrosen sind besonders stark ausgeprägt und führen am häufigsten dazu, dass Beschäftigte arbeitsunfähig oder berufsunfähig (erwerbsgemindert) werden.
- Bei einer Coxarthrose (Arthrose des Hüftgelenkes) treten die Schmerzen vor allem in der Leiste, den Oberschenkeln und im Kniegelenk auf. Am schlimmsten sind die Schmerzen nach längeren Ruhezeiten. Durch Bewegung lässt der Schmerz allmählich nach. Die Beweglichkeit des betroffenen Gelenkes verbessert sich.
- Liegt eine Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenkes) vor, fällt vor allem das Steigen von Treppen schwer. Beim Beugen der Beine sind knirschende und knarrende Geräusche zu hören.
- Bei einer Spondylarthrose (Arthrosen der kleinen Wirbelgelenke der Wirbelsäule)treten vor allem Schmerzen bei Belastungen auf. Das Heben schwerer Gegenstände, bücken oder Tätigkeiten in gebeugter Haltung können nur unter starken Schmerzen ausgeführt werden.
- Tritt die Arthrose im Bereich der Hände auf, sind vor allem die Fingerendgelenke, Fingermittelgelenke und das Daumengrundgelenk (Rhizarthrose) betroffen. An den Fingern sind harte Knoten und Verformungen zu erkennen.
Die ersten Symptome betreffen meistens nur ein einzelnes Gelenk, die Schmerzen treten nur bei Belastung auf. Bei nassem, kaltem Wetter erhöht sich die Schmerzintensität. Als Komplikation kann eine „aktivierte Arthrose“ auftreten. Durch die ständige Reizung entzündet sich das betroffene Gelenk und schwillt an.
Wie erfolgt die Diagnose der Arthrose?
Auf Röntgenbildern ist die Veränderung der Struktur der Gelenke gut zu erkennen. Der Gelenkspalt ist schmaler und unter der dünnen Knorpelschicht ist die veränderte Knochenstruktur zu sehen. Eventuell muss zur genaueren Diagnose der Knochenschäden eine Kernspintomografie durchgeführt werden. Die Blutwerte sind bei einer Arthrose nicht verändert.
Therapie und Behandlung der Arthrose
Medikamente und Arzneimittel sind eine Möglichkeit der Behandlung von Arthrose. Ebenso ist die konservative Behandlung durch Physiotherapie und Krankengymnastik einer Operation vorzuziehen. Der operative Eingriff gilt hierbei als „ultima ratio“, wenn die vorangegangene Therapie keine Erfolge erzielt hat.
Folgende Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei Arthroseerkrankungen. Welche Therapie die jeweils beste ist, hängt von der genauen Diagnose ab.
- Durch regelmäßige Physiotherapie (Heilgymnastik, Schwimmen oder Radfahren) wird die Beweglichkeit der Gelenke verbessert. Behandlungen mit pulsierenden Magnetfeldern verbessern die Durchblutung der Gelenke.
- Analgetika bekämpfen die Entzündung und lindern Schmerzen. Äußerlich können Rheumasalben auf die intakte Haut aufgetragen werden. Diese fördern die Durchblutung und verbessern die Versorgung des Gelenkes mit Nährstoffen und Sauerstoff.
- Zusätzlich werden bei der Therapie Substanzen verabreicht, die den Knorpelstoffwechsel anregen und den Aufbau der Knorpelschicht unterstützen. Chondroitinsulfat und D-Glukosamin liefern den Knorpelzellen zusätzliche Nährstoffe.
- Diacerein verringert die Entzündung durch Hemmung der Entzündungsfaktoren (Zytokin Interleukin-1). Um die Menge der Gelenkflüssigkeit zu steigern und den Knorpelstoffwechsel anzuregen, wird Hyaluronsäure direkt in das Gelenk injiziert.
- Ist der Gelenkknorpel bereits vollständig abgebaut und liegen schwere Knochenveränderungen vor, kann im Bereich von Hüfte und Knie ein chirurgischer Eingriff (Operation) zum Einsetzen eines künstlichen Gelenks durchgeführt werden. Die verwendeten Prothesen bestehen aus Metall, Kunststoff oder Keramik.
- Zusätzlich sollte Übergewicht verringert werden. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung fördern die Gesundheit der Gelenke. Schuhe mit speziellen, dämpfenden Einlagen unterstützen die Wirbelsäule und Gelenke.
- Bei einer Arthrose der Fingergelenke helfen warme Paraffin Bäder, die die Durchblutung anregen. Liegt eine aktivierte Arthrose vor, darf die Behandlung nicht mit Wärme, sondern nur mit Kälte durchgeführt werden.
Prognose für die Berufsunfähigkeit wegen Arthrose
Bei der Prognose der Heilung bestehen große individuelle Unterschiede. Schübe mit schmerzfreien Pausen können ebenso vorkommen wie schnelle Abbauprozesse, bei denen rasch ein künstliches Gelenk erforderlich ist.
Lange Ausfallzeiten bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit können die Folge sein. Während die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) ohne Probleme erstellt wird, sieht es bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung schwieriger aus.
Denn die Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung bleiben weiterhin bestehen. So sieht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine maximale Arbeitsfähigkeit von 3 Stunden pro Tag (voll erwerbsgemindert) bzw. von maximal 6 Stunden am Tag (teilweise erwerbsgemindert) vor.
Für die Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung gilt die 50% Regel. Wenn der angestammte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Berufliche Einschränkung bei der Ausübung der Arbeit
Sind die Fingergelenke betroffen, können präzise feinmechanische Arbeiten nicht mehr ausgeführt werden. Berufe, die mit den Händen ausgeübt werden, sind nicht mehr möglich.
Davon betroffen sind Ärzte, Tierärzte, Mechaniker, Sekretärinnen, Optiker und Uhrmacher. Bei Arthrosen der Kniegelenke ist langes Stehen nicht möglich. Vor allem im Verkauf tätige Personen müssen mit starken Einschränkungen rechnen. Das Heben schwerer Gegenstände ist bei Spondylarthrosen nicht mehr möglich.
Nur in wenigen Fällen ist eine Umschulung möglich, da die Arthrose weiter fortschreitet. Es dürfen nur mehr Tätigkeiten ausgeübt werden, die den Verlauf der Erkrankung nicht negativ beeinflussen.
Berufsunfähig wegen Spondylarthrose
Als Spondylarthose wird die degenerative Erkrankung der Wirbelsäule bezeichnet. Diese Form der Arthrose betrifft die Wirbelsäulengelenke (Facettengelenke) und führt zu Rückenschmerzen. Die bevorzugte Therapie ist die konservative Behandlung mit Physiotherapie und Krankengymnastik. Eine Operation gilt als letztes Mittel und führt nicht immer zu der gewünschten Besserung.
Ob bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit wegen Spondylarthrose Leistungsanspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, hängt maßgeblich von den Tätigkeiten des angestammten Berufes ab.
Erst wenn die Einschränkung im Beruf eine Ausübung der Tätigkeit zu mindestens 50% unmöglich macht, besteht Anspruch auf Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese Prognose kann von Beruf zu Beruf unterschiedlich ausfallen und landet regelmäßig als Streitfall vor dem Gericht.
Stellvertretend hier ein Gerichtsurteil zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung wegen Spondylarthrose vor dem LSG München, Urteil vom 15.02.2017 – L 1 R 21/16
Berufsunfähig wegen Rhizarthrose
Neben der Arthrose der kleinen Fingergelenke (Heberdenarthrose) ist die Arthrose der Daumengelenke (Rhizarthrose) eine der häufigsten Formen der Arthrose. Schmerzen und Einschränkungen der Bewegungen der Hand sind die Folge.
Hier ergeben sich Probleme bei der Verrichtung der Arbeit in vielen Berufen. Friseure oder Chirurgen sind nur zwei Beispiele von vielen. Entscheidend für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung wegen Rhizarthrose sind die Einschränkungen bei Tätigkeiten im konkreten Beruf.
Auch bei dieser Krankheit kommt es nicht selten zu Leistungsverweigerungen der privaten Versicherer oder der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Die Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente oder der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente musste in der Vergangenheit vor dem Gericht erstritten werden.
Stellvertretend hier ein Gerichtsurteil zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Rhizarthrose vor dem Landgericht LG Lübeck (Urteil vom 17. August 2018, Az. 4 O 170/16). Geklagt hatte eine Kosmetikerin auf Zahlung der Rente trotz ärztlichem Gutachten des Versicherers, wonach die Arbeit als Kosmetikerin nicht beeinträchtigt sei.
Berufsunfähig wegen Arthrose Sprunggelenk
Ab wann eine Arthrose im Sprunggelenk zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit führt oder nicht, ist nicht einfach zu entscheiden. Deshalb landen Streitfälle oft im Gericht. So auch im Falle eines privat Versicherten, von Beruf Schweißer, gelernter Schlosser.
Nach einem Bruch der Ferse entwickelte sich eine Sprunggelenksarthrose, die den Handwerker bei der Ausübung seiner Arbeit so stark behinderte, dass er krankgeschrieben wurde. Trotz dauerhafter Arbeitsunfähigkeit weigerte sich die Berufsunfähigkeitsversicherung, ihm die vereinbarte BU-Rente auszuzahlen.
Mit Hilfe des ärztlichen Gutachten konnte die Berufsunfähigkeit vor Gericht bestätigt werden. Der Versicherer wurde zur Zahlung der Rente verurteilt. Dank des Gerichtsurteil des LG Berlin, Az.: 7 O 64/00 vom 07.05.2002 konnte der Schlosser die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Arthrose am Sprunggelenk durchsetzen.