Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten
- Selbstständige und freiberuflich tätige Architekten sind über ihr Versorgungswerk pflichtversichert. Die Voraussetzungen für die BU-Rente bei Berufsunfähigkeit durch die Versorgungswerke sind erst bei vollständiger Aufgabe des Berufs erfüllt. (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige)
- Sozialversicherungspflicht angestellte Architekten sind über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert. Auch hier sind die Voraussetzungen für die Rente sehr stringent und die Auszahlung reicht kaum, um den gewohnten Lebensstandard weiter aufrecht zu erhalten.
- Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten sinnvoll und wichtig. Je früher Sie abschließen, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Wünschen Sie eine höhere Rente bei Berufsunfähigkeit, steigen im selben Maße die Prämien.
- Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich und finden Sie die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten. Wir vergleichen auch die Testergebnisse der Stiftung Warentest und anderer Rating-Agenturen
Welche Risiken für Berufsunfähigkeit lauern beim beruf der Architekten?
Inhaltsverzeichnis
Architekten müssen oft viele Stunden mit wenig oder gar keinen Pausen arbeiten. Möglicherweise müssen sie häufig zu Kundenmeetings, Konferenzen oder Schulungen reisen. Darüber hinaus müssen sie Fristen einhalten und Projekte pünktlich abschließen. All diese Faktoren können zu Müdigkeit, Stress und Depressionen und Burn-out führen. Stressbedingte Krankheiten, die in Berufsunfähigkeit münden, führen die Statistik der Wahrscheinlichkeiten an.
Statistik: häufigste Ursachen und Krankheiten für Berufsunfähigkeit:
- Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)
- Psychische Erkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebs
- Erkrankungen der Atemwege
- Neurologische Erkrankungen
- Andere chronische Erkrankungen
- Unfälle in der Freizeit (Hobby)
- Arbeitsunfälle
- Mehr zu Ursachen für Berufsunfähigkeit
Wie sind Architekten gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?
Es muss zwischen selbstständigen bzw. freiberuflich tätigen Architekten und sozialversicherungspflichtig angestellten Architekten unterschieden werden. Im Folgenden die Unterschiede in der staatlichen Absicherung über die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bzw. Rentenversicherung.
Sozialpflichtig angestellte Architekten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Angestellte Architekten sind zunächst Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, werden später aber von der Pflichtmitgliedschaft in der Pensionskasse der Architektenkammer befreit.
In vielen Bundesländern können sich auch angestellte Architekten von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen – wie Freiberufler – in eine Rentenkasse der Architektenkammer einzahlen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Rentenversicherung gelegentlich auch als Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht genutzt werden kann.
Weitere Informationen:
Selbstständige und freiberufliche Architekten im Versorgungswerk
Selbständige und freiberufliche Architekten müssen der Rentenversicherung im Versorgungswerk der Architekten beitreten. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat für Architekten den großen Nachteil, dass eine BU-Rente in der Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Voraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit ist die Beendigung der Berufstätigkeit als Architekt.
Auf eine Berufsunfähigkeitsrente können Architekten erst hoffen, wenn Sie ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen bereits ganz eingestellt haben. Bei positivem Bescheid ist erst nach drei Monaten ab Antragstellung mit einer Auszahlung zu rechnen, in keinem Fall rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Vorübergehende Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung
Bei vorübergehender und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit springt die Krankentagegeldversicherung ein und überweist ein Krankentagegeld als Einkommensersatz. Eine solche schließen Selbstständige und Freiberufler üblicherweise als Zusatzversicherung zu ihrer privaten Krankenvollversicherung ab. Besteht kein solcher Vertrag, erhalten Sie auch keine Leistungen.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten sinnvoll
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Architekten ihre Einkommen mit einer privaten Rente zu schützen. Die genauen, zuletzt ausgeübten Tätigkeiten sind entscheidend für die Auszahlung der BU-Rente. Hierbei ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sinnvoll. Architekten können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und in reduziertem Umfang weiterarbeiten – so lange sie wollen.
Beste Berufsunfähigkeitsversicherung Test
Woran erkennen Sie die besten Versicherungen? Hier einige Kriterien, die Sie beachten sollten, bevor Sie eine BU-Versicherung abschließen:
- Es wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet
- Prognosezeitraum 6 Monate
- Nachversicherungsgarantie ist enthalten
- Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Testbericht der Stiftung Warentest mit Empfehlungen beachten.
- Tipps & Infos: Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen