Berufsunfähigkeitsversicherung [ohne] Gesundheitsfragen vereinfachte Gesundheitsprüfung
Gesundheitsfragen und die Gesundheitsprüfung sind Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die Fragen vom Versicherungsnehmer schriftlich beantwortet werden können, wird die Prüfung vom Versicherer vorgenommen.
BU-Versicherungen werden auch ohne Gesundheitsfragen bzw. mit vereinfachtem Fragenkatalog angeboten. In diesem Fall ist die BU-Rente je nach Anbieter auf eine bestimmte Höhe begrenzt.
Die Antworten auf die Gesundheitsfragen sowie die Prüfung des Gesundheitszustands entscheiden über die Höhe der Kosten durch Risikozuschläge oder die Ablehnung der Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teils erheblich. Das kann den Unterschied zwischen einer guten und günstigen oder einer teuren BU-Versicherung ohne ausreichenden Schutz ausmachen.
Inhaltsverzeichnis
Neben den Fragen zum Gesundheitszustand werden auch Informationen zum ausgeübten Beruf, zu den Hobbys und Freizeitaktivitäten eingeholt. Diese dienen der Einstufung in Risikogruppen und der Berechnung der Beiträge. Auch die Frage ob Raucher oder Nichtraucher muss beantwortet werden ( Berufsunfähigkeitsversicherung Raucher )
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Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag sind eine Voraussetzung für den Abschluss. Ohne Gesundheitsfragen wird Ihr Versicherungsantrag nicht angenommen.
Haben Sie keine gravierenden Vorerkrankungen oder risikoreiche Berufe bzw. gefährliche Hobbys / Freizeitaktivitäten, werden Sie zu normalen günstigen Konditionen aufgenommen.
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Eingruppierung in 5 Risikogruppen der BU: riskante Berufe
In manchen Berufen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Berufsunfähigkeit. Zu diesen gehören zum Beispiel Handwerker und Bauarbeiter, Pflegekräfte wie Krankenschwester oder Pflegepersonal im Pflegeheim:
Berufe mit hohem BU Risiko:
- Handwerker im Allgemeinen wie Dachdecker, Gerüstbauer, Bauarbeiter, Maler, Maurer, Stahlbauer
- Krankenschwester, Pflegekraft im Altenheim
- Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten
Berufe mit geringem BU Risiko:
- grundsätzlich alle Tätigkeitsbereiche die im Büro sitzend ausgeführt werden
- Akademiker ohne körperlich beanspruchende Arbeit
- Kaufmännische Berufe wie Bankkaufmann, Versicherungskaufmann, Industriekaufmann
- Angestellte im Öffentlichen Dienst wie Verwaltungsangestellte, Finanzbeamte
- Ausführliche Informationen zum Berufsunfähigkeitsrisiko und den Risikogruppen und Berufsgruppen: Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsgruppen
Risokogruppen Tabelle mit Beispielen:
Einordnung | Tätigkeit | Beispiel Berufe |
Risikogruppe 1 | keine körperlicher Arbeit | Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker |
Risikogruppe 2 | Büro mit leichter körperlicher Arbeit | Sekretärin, Zahntechniker, Einzelhandelskaufleute |
Risikogruppe 3 | überwiegend körperliche Tätigkeiten | Mechaniker, Altenpfleger, Krankenschwester, Schreiner |
Risikogruppe 4 | überwiegend körperliche Arbeit mit Gefahrenpotential | Physiotherapeut, Metzger, Schornsteinfeger |
Risikogruppe 5 | nicht versicherbar | Berufssportler, Profi-Sportler |
Je nach BU-Versicherer werden unterschiedliche Risikozuscchläge verlangt. Sparen Sie Kosten indem Sie die Testsieger von Stiftung Warentest vergleichen:
Risikozuschlag für Hobbys und Freizeitaktivitäten mit hohem BU Risiko
Hobby | Risikozuschlag / Ablehnung |
Bergsteigen Wandern bis 4000m Höhe | je nach Versicherer Annahme ohne Aufschlag über Risikoaufschlag 10% bis hin zur Ablehnung |
Bergsteigen Wandern über 4000m Höhe | erhöhter Risikozuschlag 25% oder Ablehnung |
Bouldern & Indoor Klettern | kein bis kleiner Risikozuschlag |
Skifahren | normales Skifahren auf ausgewiesenen Pisten ohne Wettbewerbscharakter ohne Risikozuschlag |
Mountainbiken | Beim Downhill und Freeride Risikozuschlag 25%, Wettbewerb 50% |
Wie wichtig eine berufsunfähigkeitsversicherung zur Arbeitskraftabsicherung ist, zeigt die Statistik. Jede(r) 4. wird berufsunfähig! Wer sich rechtzeitig absichert spart Kosten und vermeidet den finanziellen Ruin bei eintretender Arbeitsunfähigkeit.
Vorerkrankungen und bestehende chronische Beschwerden
Eine Annahme der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt in manchen Fällen trotz Vorerkrankungen. Bei anderen, vor allem chronischen Beschwerden, führt die Gesundheitsprüfung definitiv zur Ablehnung der Versicherungsvertrages.
Vorerkrankungen die zur Ablehnung führen:
- Multiple Sklerose
- Asthma
- Neurodermitis
- Morbus Crohn
- Rheuma
- bösartige Tumore, Krebs
- Diabetes Typ 1
- Herzinfarkt
- Psychische Erkrankungen (nicht alle)
Annahme der BU Versicherung trotz Vorerkrankungen mit Leistungsauschluss:
- Bandscheibenvorfall
- Bluthochdruck
- Hörsturz
- Kurz- und Weitsichtigkeit höher als 8 Dioptrin
Annahme trotz Vorerkrankungen mit Risikozuschlag:
- Schilddrüsenunterfunktion
- Schilddrüsenüberfunktion
- Hämorrhoide
- Myome
- Chronische Gastritis
Bestehen oder bestanden erhebliche Vorerkrankungen und/oder Sie haben einen riskanten Job und gehen riskanten Hobbys nach, führt das zu Zuschlägen oder gar zur Ablehnung Ihres Antrags. Das gleiche gilt bei bereits begonnener Psychotherapie (bereits nach dem Erstgespräch).
Im günstigsten Fall zahlen Sie höhere Beiträge für Ihre Police. Im schlimmsten Fall werden Sie abgelehnt; was Konsequenzen nach sich zieht. Denn viele Berufsunfähigkeitsversicherer fragen nach bereits erfolgten Ablehnungen durch andere BU-Versicherer.
EU als Alternative zur BU bei Ablehnung
Der Unterschied zwischen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und der BU-Versicherung besteht im Wesentlichen in den vereinfachten Gesundheitsfragen und der Zahlung einer Rente in Höhe und Zeitpunkt.
Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt, stellt die EU-Versicherung eine sinnvolle Alternative dar.
Unterschied BU Gesundheitsfragen vs. Gesundheitsprüfung
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute mit verschiedenen Gesundheitsfragen ausgestattet. Mit ihnen wollen die Versicherungen den aktuellen Gesundheitszustand überprüfen und somit auch die Risiken für den jeweiligen Vertrag überprüfen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Gesundheitsfragen umfassend und vollständig beantwortet werden. Wer bewusst täuscht, kann sogar seinen Versicherungsschutz verlieren.
Da es seit 2008 gesetzlich vorgeschrieben ist, die Gesundheitsfragen präzise zu formulieren, ist es für die meisten Antragsteller durchaus möglich, diese auch zu beantworten.
Sollte das in einigen Fällen nicht möglich sein, kann auch der behandelnde Arzt benannt und von der Schweigepflicht entbunden werden. Dieser kann der Versicherung die notwendigen Angaben übermitteln, damit die Risikoprüfung schnellstmöglich durchgeführt werden kann.
Allgemeine Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu Anfang der Gesundheitsprüfung werden allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Hierzu gehört unter anderem die Angabe von Größe und Gewicht, um den BMI und damit mögliches Übergewicht oder Untergewicht zu ermitteln. Schließlich kann Übergewicht zu schweren Erkrankungen führen und somit auch zu einer Berufsunfähigkeit beitragen.
Gleiches gilt, wenn der Antragsteller Raucher ist. Auch dieses Laster kann unter Umständen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und für die Versicherung die Zahlung einer BU Rente zur Folge haben.
Konkrete Angaben zum Gesundheitszustand
Zusätzlich zu diesen eher allgemeinen Fragen werden im Anschluss auch konkrete Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Wichtig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Arztbehandlungen, die in den vergangenen fünf Jahren notwendig waren.
Krankenhausaufenthalte und Operationen können sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren rückwirkend abgefragt werden. Behandlungen beim Psychotherapeuten hingegen sind oft auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren beschränkt.
Im ersten Schritt müssen die Antragsteller Gesundheitsfragen lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Hierzu gehören die folgenden Angaben:
BU Gesundheitsfragen: Beispiele aus dem Fragenkatalog
- liegen Herz-/ Kreislaufbeschwerden vor
- bestehen Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nase oder der Lunge
- bestehen Erkrankungen der Harn- oder Geschlechtsorgane
- bestehen Erkrankungen der Wirbelsäule, der Hüftgelenke oder der Schulter
- liegen Infektionskrankheiten oder wurden Geschlechts- bzw. Tropenkrankheiten festgestellt
- bestehen Augen- oder Ohrenerkrankungen
- wurden bereits Krebs- oder Tumorerkrankungen festgestellt.
Antragsteller, die eine der oben genannten Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, müssen nun weiterführende Angaben machen, um die jeweilige Erkrankung näher bestimmen zu können.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, ob man wegen der Erkrankung noch immer in Behandlung ist, ob regelmäßige Medikamente eingenommen werden oder ob nach wie vor Beschwerden vorhanden sind.
In diesen Fällen ist die Angabe des behandelnden Arztes wichtig, denn dieser wird von der Versicherung angeschrieben und muss nun umfassende Angaben zum Gesundheitszustand machen.
Unterschiede bei Gesundheitsprüfung der Versicherer
Obwohl in jeder Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen zur Gesundheitsprüfung gestellt werden, unterscheiden sich die jeweiligen Fragen sowie deren Umfang mitunter erheblich. Aus diesem Grund prüfen die Tester von Stiftung Warentest und Finanztest auch den BU Antrag inklusive der Gesundheitsangaben.
Im großen BU Test, der im Mai 2011 veröffentlicht wurde, finden Interessenten daher auch hierzu Angaben und können einen Versicherer wählen, bei dem die Fragen übersichtlich gestellt werden und schnell beantwortet werden können. Hier können Sie kostenlos einen Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung Testsieger von Stiftung Warentest anfordern.