Berufsunfähigkeit – ab wann berufsunfähig Nachweis Feststellung BU Grad
- Berufsunfähig sind Sie ab einem Grad von 50% – Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft zu weniger als 50 Prozent ausüben
- Der Nachweis erfolgt über ein Attest vom Arzt – Für die endgültige Feststellung der Berufsunfähigkeit kann ein Gutachten nötig sein
- Krankheiten führen nicht in jedem Beruf gleichermaßen zur Berufsunfähigkeit – Es kommt auf die hauptsächliche Tätigkeit und die konkrete Behinderung an. Wir haben Beispiele für anerkannte Erkrankungen und den Grad der BU für berufliche Tätigkeiten
- Wenn Sie ihre Berufsunfähigkeit feststellen lassen wollen oder bereits als berufsunfähig eingestuft wurden, müssen Sie schnell handeln: Antrag auf Untersuchung bzw. Berufsunfähigkeitsrente beantragen
- Unterschied bei Beamten: Dienstunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit (Amtsarzt stellt fest ob und in welchem Grade Sie dienstunfähig sind)
- Wie Sie trotz BU im alten Beruf arbeiten können und was Sie bei Arbeitslosigkeit (ALG Jobcenter Harz-4) beachten müssen
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Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und Feststellung der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Feststellung der Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Rente in der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Ab wann ist man berufsunfähig?
Inhaltsverzeichnis
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man berufsunfähig, wenn der Beruf durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ausübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit muss mindestens einen Grad von 50 Prozent erreichen, um Anspruch auf die private Berufsunfähigkeitsrente zu haben.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur eine Erwerbsminderung:
- Voll erwerbsgemindert ist, wer pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann.
- Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.
- Für Angestellte im öffentlichen Dienst und Freiberufler gelten die gleichen Voraussetzungen in den berufsständischen Versorgungswerken
- In der Beamtenversorgung liegt Dienstunfähigkeit vor, wenn ein Beamter auf Lebenszeit aus gesundheitlichen Gründen seiner Dienstpflicht dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.
Grad der Berufsunfähigkeit
Für die Ermittlung des BU-Grades dürfen die Tätigkeiten nicht ausschließlich nach dem Zeitaufwand angesetzt werden. Es spielt also keine Rolle, wie viel Zeit Sie für eine Aufgabe benötigen. Eine anerkannte Tätigkeit muss ein untrennbarer Teil der gesamten Arbeit sein und sich auf den ganzen Arbeitsprozess auswirken.
- Die 50-Prozent-Klausel besagt, dass Sie Ihre Aufgaben höchstens noch zu 50 Prozent ausüben können. Ab diesem Grad sind Sie laut privater Versicherung berufsunfähig.
Der Grad der Berufsunfähigkeit wird von einem Gutachter des Versicherers ermittelt. Dazu nutzt er meist das Gutachten Ihres Arztes, in dem er die Berufsunfähigkeit feststellt.
Für die Berechnung der Berufsunfähigkeit sind nicht nur die Arbeitsstunden ausschlaggebend. Die Art der Tätigkeit und der Arbeitsplatz selbst spielen ebenfalls eine Rolle. Deshalb wird der BU-Grad quantitativ und qualitativ beurteilt.
- Die Bewertung erfolgt jeweils für jeden Einzelfall gesondert. Es kann also sein, dass die Bewertung bei einem Büroangestellten nach anderen Maßgaben erfolgt als bei einem Elektriker.
- Ein Softwareprogrammierer wäre nach diesem Verständnis zum Beispiel berufsunfähig, wenn er einzelne Aufgaben seiner Arbeit nicht mehr ausüben kann und diese Aufgaben für das Ergebnis seiner Arbeit ausschlaggebend sind.
- Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Nachweis der Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt per Attest festgestellt. Dieser Nachweis wird von einem Gutachter bestätigt oder angefochten.
- Ihr behandelnder Arzt fertigt ein Attest über Ihre Berufsunfähigkeit und die prognostizierte Dauer an
- Diese Bescheinigung über die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit reichen Sie mit dem Antrag auf Zahlung der BU-Rente bei Ihrer Versicherung ein.
- Der Versicherer prüft Ihren Antrag und fordert ein bestellt einen weiteren Arzt zur Erstellung eines Gutachten
- Teilt der Gutachter die Einschätzung Ihres Arztes, zahlt die BU-Versicherung die BU-Rente zeitlich befristet oder dauerhaft.
Unterschied Arbeitsunfähig Berufsunfähig
Sowohl Berufsunfähigkeit als auch Arbeitsunfähigkeit bezeichnet der Verlust der Arbeitskraft aufgrund von Krankheit oder Unfall. Der Unterschied liegt in der Dauer der Ausfallzeit und der Prognose für die Zukunft
- Berufsunfähigkeit liegt ab einer Dauer von 6 Monaten vor. Eine Besserung kann nicht vorausgesagt werden
- Arbeitsunfähig ist man bei weniger als 6 Monaten Krankschreibung und voraussichtlicher Genesung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld der Krankenversicherung:
- In den ersten sechs Wochen nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei Arbeitnehmern unverändert in gleicher Höhe weiter.
- Ab dem 43. Tag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Lohnfortzahlung und Krankengeld werden beide zusammen für maximal 78 Wochen gezahlt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Berufsunfähig – was tun?
Sie sind berufsunfähig und wollen wissen, was Sie nun tun müssen? Die nächsten Schritte hängen davon ab, welchen Berufsstatus Sie haben. Je nach dem zu welcher dieser Berufsgruppen Sie gehören, bieten sich unterschiedliche weitere Schritte an:
- Beamte und Beamtenanwärter
- Angestellte im öffentlichen Dienst und Angehörige in freien Berufen (Freiberufler)
- Versicherungspflichtig Angestellte in der Deutschen RV
- Selbstständige mit und ohne Pflichtversicherung
Berufsunfähigkeit bei Beamten
Ein Beamter darf von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden, wenn er seinen Dienst nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann. Dazu muss der Beamte innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig sein.
Zusätzlich muss die Prognose bestehen, dass er in den kommenden sechs Monaten ebenfalls nicht arbeiten kann. Damit sind die Voraussetzungen für eine dauerhafte Dienstunfähigkeit erfüllt. Zuvor muss der Dienstherr noch nach einer anderen Einsatzmöglichkeit suchen.
- Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand
- Beamtenversorgung: Anspruch auf Mindestversorgung und Ruhegehalt
- Beamte auf Probe / Zeit werden ohne Ruhegehalt aus dem Dienst entlassen und sind rückwirkend gesetzlich versichert (DRV). Ausnahme: Dienstunfall
Freiberufliche und Angestellte im Öffentlichen Dienst
Angestellte im Öffentlichen Dienst sind über die Zusatzversorgung (ZÖD) Pflichtversichert. Über eines der angeschlossenen Versorgungswerke (meist die VBL) sind sie auch gegen die Folgen von Erwerbsunfähigkeit versichert.
Auch Freiberufler wie Ärzte, Mediziner und Heilpraktiker sind entweder freiwillig oder pflichtversichert in einem der berufsständischen Versorgungswerke. Zusätzlich kann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen RV vorhanden sein.
Betriebsunfähigkeit bei Selbstständigen Unternehmern
Selbstständige und Unternehmer und haben bei Arbeitsunfähigkeit zunächst einen Anspruch auf Zahlung eines Krankengeldes, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und den regulären Beitragssatz zahlen. Das Krankengeld wird nach einer Krankschreibung von sechs Wochen gezahlt.
Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, erhält ein Krankentagegeld. Für das Krankentagegeld kann ein früherer Beginn der Leistung vereinbart werden.
Bei bestehender privatem Versicherungsschutz muss sofort die Feststellung und die Zahlung der Rente beantragt werden.
Bei Arbeitslosigkeit ALG 1+2 Jobcenter Hartz-4
Als Als Arbeitsloser oder Bezieher von Hartz IV können Sie von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Beantragen einer Erwerbsminderungsrente gezwungen werden.
- Sollten Sie durch die Zwangsverrentung auf Grundsicherung angewiesen sein, darf die Erwerbsminderungsrente nicht erzwungen werden.
- Wer Arbeitslosengeld (ALG 1 ) bekommt, darf nicht zur Zwangsverrentung gezwungen werden. Der Anspruch auf ALG 1 bleibt weiter bestehen.
Trotz BU-Feststellung im alten Job arbeiten?
Wer eine BU-Rente erhält, darf den zuletzt vor seiner Erkrankung ausgeübten Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Geht man trotzdem in diesem Beruf weiter arbeiten, erlischt der Anspruch auf BU-Rente.
Anders kann es aussehen, wenn Sie einer Aufgabe mit anderen Anforderungen nachgehen. Wie der Versicherer in diesem Fall reagiert, hängt von den Klauseln zur Verweisung in Ihrem Vertrag ab.
Enthält Ihr Vertrag eine Klausel zur konkreten Verweisung, erhalten Sie Ihre BU-Rente, wenn Sie Ihre letzte Berufstätigkeit oder eine ähnliche Arbeit nicht mehr ausüben.
Sofern Sie eine Tätigkeit aufnehmen, nutzt der Versicherer die Verweisung unter Umständen, um die Zahlung einzustellen. Ein häufiger Streitpunkt mit dem Versicherer ist in diesem Fall, ob Ihre neue Tätigkeit, Ihr Einkommen und Ihr Status vergleichbar mit der alten ist.
Enthält Ihr BU-Vertrag das Recht des Versicherers auf eine abstrakte Verweisung, entfällt der Anspruch auf BU-Rente bei Übernahme einer beliebigen Tätigkeit. Ihre neue Aufgabe muss also keinesfalls Ihrem bisherigen Einkommen oder Ihrem Status entsprechen.
Ausschlaggebend ist nur, ob Sie gesundheitlich in der Lage wären, diese Tätigkeit auszuüben. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen zu finden sind.
Wie wird man berufsunfähig?
Nach neuen Statistiken der privaten BU-Versicherer und der Deutschen Rentenversicherung melden ein Drittel der Versicherten psychische Erkrankungen als Grund für die Berufsunfähigkeit.
Auf dem zweiten Platz folgen Einschränkungen des Muskel-Skelett-Apparats, sie werden in 21 Prozent der Fälle genannt. Tumorerkrankungen kommen mit 15 Prozent der Nennungen auf dem dritten Platz.
Welche Krankheiten führen zu Berufsunfähigkeit
Einige Erkrankungen führen über Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche hinweg anerkanntermaßen zu Berufsunfähigkeit. Anerkannte Krankheiten, bei denen die Diagnose „berufsunfähig“ akzeptiert wird, sind zum Beispiel folgende:
Anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit
- Psychosomatische und psychische Erkrankungen wie Depressionen und Anpassungsstörungen, Burnout oder Neurasthenie. Der häufig zitierte Burnout wird aufgrund seines schwer zu diagnostizierbaren Krankheitsbilds nicht von allen Versicherern akzeptiert.
- Krebs
- Rückenschmerzen (Bandscheibenvorfall HWS LWS) Spondylarthrose
- Gicht, Rheuma, Arthrose oder Osteoporose, Osteochondrose ( in Fällen auch Rhizarthrose und Dupuytren-Kontraktur oder Morbus Dupuytren )
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzschwäche
- Multiple Sklerose (MS)
- Chronisches Erschöpfungssyndrom CES, englisch CFS oder Myalgische Enzephalomyelitis (ME)
- Neurasthenie,
Nicht immer sehen die Berufsunfähigkeitsversicherer die Einschränkung und Behinderung beim Ausüben des Berufes als vollständig gegeben. In wenigen Fällen kommt es zu Gerichtsverfahren. Die Prozessquote ist mit 2,72 Prozent jedoch beruhigend gering.
Deshalb ist im Vergleich der Stiftung Warentest und großer Rating-Agenturen wie Franke & Bornberg die Prozessquote ein Qualitätsmerkmal. BU-Versicherungen mit niedrigen Prozessquoten schneiden im Test besser ab.
Häufige Ursachen und Gründe
Laut Statistik sind psychische Probleme wie Depressionen die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit. Hier die Ursachen, die am häufigsten als Grund angegeben werden, wenn Erwerbstätige berufsunfähig werden.
- Nervenerkrankungen
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
- Krebs und andere bösartige Tumore
- sonstige Krankheiten
- Unfälle
- Herz- Gefäßerkrankungen
FAQ Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeit
Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und arbeitsunfähig?
Sie sind berufsunfähig, wenn sie wegen Krankheit oder Folgen von Unfall dauerhaft nicht in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% zu verrichten. Arbeitsunfähig sind Sie bereits, wenn Sie die nächsten Tage oder Wochen allgemein nicht arbeiten können
Wie wird man berufsunfähig?
Ab einem Grad von 50% gelten Sie als berufsunfähig. Das heißt, Sie können Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben. Weitere Voraussetzungen sind die Dauer von mindestens 6 Monaten und die Prognose darüber hinaus. Wenn der Arzt Ihnen das mit einem Attest bescheinigt, gelten Sie als berufsunfähig.
Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt?
Die Feststellung Ihrer Berufsunfähigkeit erfolgt durch Untersuchung über Ihren Hausarzt oder Facharzt. Der Arzt attestiert Ihnen den grad und die voraussichtliche Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit. Zusätzlich kann ein Gutachten durch einen Amtsarzt oder einen Sachverständigen erforderlich sein
Welche Ursachen und Gründe für Berufsunfähigkeit?
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können Erkrankungen oder Folgen von Unfällen sein. Der häufigste Grund aus dem Erwerbstätige berufsunfähig werden sind Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout.
Gibt es anerkannte Krankheiten für Berufsunfähigkeit?
Ja. Einige Krankheiten sind sind berufsübergreifend so schwerwiegend, dass eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist. Zu diesen anerkannten Erkrankungen zählen zum Beispiel Krebs, Invalidität, schwere Formen von Rheuma, Arthrose und Rückenschmerzen nach Bandscheibenvorfall (LWS HWS) und Spondylarthrose