Berufsunfähigkeitsrente oder Krankentagegeld & Arbeitsunfähigkeitsrente?
Eine ernsthafte Erkrankung ist schon schlimm genug. Vorausdenkende Menschen sichern sich deshalb umfassend ab. Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt das laufende Einkommen des Selbstständigen im Krankheitsfall und zahlt beim privat krankenversicherten Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlungspflicht ein.
Kommt es zur Berufsunfähigkeit, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) die vereinbarte Rente. Mit dieser Kombination gibt es wenigstens keine finanzielle Not. Oder etwa doch?
Berufsunfähig oder nur krank?: Das Problem der unterschiedlichen Definitionen
Inhaltsverzeichnis
Die private Krankentagegeld-Versicherung endet stets mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Das ist in den Musterbedingungen geregelt. Die Vertragsbeendigung betrifft auch eine bereits laufende Leistung, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist und Krankentagegeld erhält. Dann muss der Tagegeldversicherer zwar zunächst weiter zahlen, aber spätestens nach drei Monaten ist auch hier Schluss.
Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit?
Unter einer Berufsunfähigkeit verstehen die Krankentagegeldversicherer nach den unverbindlichen Musterbedingungen, dass der Versicherte in seinem bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Schon an dieser Stelle fragt man sich, warum der Versicherer von der viel weitergehenden Erwerbsunfähigkeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung spricht, sich aber doch eigentlich konkret auf den bisher ausgeübten Beruf bezieht. Siehe dazu auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente vom Staat.
Wann besteht Berufsunfähigkeit und damit Bezug von BU-Rente?
Und hier liegt genau das Problem, denn diese Formulierung passt nicht zu der Beschreibung, wie sie im BU-Vertrag üblicherweise vereinbart ist. Auch der BU-Versicherer setzt in der Regel einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % voraus, damit die volle Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird.
Die Versicherer sind aber in der Gestaltung ihrer Bedingungen frei. Einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen, wie sie früher verwendet wurden, sind schon aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig.
Welcher Beruf ist massgeblich?
Und so spricht der eine Versicherer vom zuletzt ausgeübten Beruf, der andere von einem Beruf, der nach Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung zugemutet werden kann. Bei einem Anbieter reicht eine ununterbrochene Berufsunfähigkeit von sechs Monaten für die Leistung, beim zweiten muss sie voraussichtlich auf Dauer vorliegen.
Mahlwerk Vertragsbedingungen: Versicherungsnehmer sitzt zwischen den Stühlen
In den meisten Fällen ist die Begriffsbestimmung in der Berufsunfähigkeitsversicherung großzügiger, so dass die Leistungen ordentlich aneinander anschließen. Sind die Bedingungstexte aber nicht sorgfältig aufeinander abgestimmt, kann es passieren, dass der Krankenversicherer nicht mehr und der BU-Versicherer (noch) nicht zahlt.
Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang
Beide Versicherer sind im Recht, wenn man isoliert auf die jeweiligen Bedingungen schaut. Abgesehen davon, dass ein kranker Mensch wohl kaum die Kraft hat, sich durch die Instanzen zu klagen, wären die Erfolgsaussichten wohl auch gering.
Gehören beide Versicherer zu einem Konzern, kann man auf Kulanz hoffen. Besser ist es aber, bereits beim Vertragsabschluss auf mögliche Fallstricke zu achten und bestehende Verträge zu überprüfen. Hierzu eignet sich auch der Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich der Stiftung Warentest und die Empfehlungen der Experten.
Gesundheitsfragen: Leistungsablehnung wegen falscher Angaben
Selbst wenn eine Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen vorliegt, verweigern BU-Versicherer in manchen Fällen eine Leistung, sprich die Auszahlung der BU-Rente. Damit kein falscher Eindruck entsteht – das ist nicht der Normalfall. Die Versicherer stehen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen.
Aber sie erwarten zu Recht, dass sich auch ihre Kunden an Spielregeln halten. Dazu gehört die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung von Antragsfragen, insbesondere der Gesundheitsfragen, denn nur aufgrund dieser Angaben hat der Versicherer die Chance, seine Zeichnungsentscheidung zu treffen und einen risikogerechten Beitrag zu kalkulieren.
Wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen wichtig
Im BU-Fall prüft der Versicherer, ob Vorerkrankungen für die Berufsunfähigkeit mitverantwortlich sind und wie lange diese Erkrankungen schon bestehen. Der Kunde muss dafür seine Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden oder alternativ selbst die entsprechenden Unterlagen besorgen.
- Sind bestehende Erkrankungen und frühere Behandlungen bei Antragstellung nicht angegeben und sind diese kausal für die Berufsunfähigkeit, geht der Versicherte leer aus.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Versicherungsantrag und den Gesundheitsfragen darin ist. Eine BU-Versicherung mit Risikozuschlag ist immer noch besser als eine, die zwar billig ist, aber nicht zahlen muss, wenn es darauf ankommt.